Darf der Arbeitgeber mich zur Nachtschicht verdonnern?
Hi zusammen,
folgendes Problem:
ich arbeite als Teilzeitkraft im Einzelhandel. Aufgrund der derzeitigen Coronasituation sind alle Geschäfte geschlossen worden und alle Mitarbeiter beziehen nun Kurzarbeitergeld.
Nun ist das Unternehmen auf seinen Onlineshop angewiesen der derzeit verhältnismäßig sehr gut läuft. Jetzt kam mein Arbeitgeber auf mich zu und hat mich im Zentrallager zur Nachtarbeit (21-6) eingetragen.
Darf er das?
in meinem Arbeitsvertrag steht nichts von wegen Nachtschicht/Schichtarbeit.
Er darf mich laut Vertrag allerdings an anderen Orten einsetzten.
Gehalt würde für die Arbeit normal voll gezahlt werden.
Vielen Dank im Voraus
6 Antworten
Für Nachtarbeit steht dir aber dann auch eine Nachtzulage zu.
Aber letztlich wirst du dich wohl damit einverstanden erklären müssen.
Alternative wäre die Kündigung.
Das ist ja egal, wie die Firma das handhabt.
Für Nachtarbeit steht dir aber dann auch eine Nachtzulage zu.
Vorausgesetzt, es besteht ein tariflicher oder sonst vertraglicher Anspruch oder die Nacharbeit entspricht der gesetzlichen Definition nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG § 2 "Begriffsbestimmungen" (was wegen des vorübergehenden Charakters dieser Nachtarbeit unter Umständen bezweifelt werden könnte).
Darf er das?
Nein - es sei denn, es gibt im Arbeitsvertrag eine Vereinbarung, die ihm das gestattet.
Zwar darf der Arbeitgeber nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" auch die Lage der Arbeitszeit bestimmen, wenn sie "nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt" ist.
Aber selbst wenn es im Arbeitsvertrag nur eine Vereinbarung zur Dauer der Arbeitszeit gibt (und nicht auch zu ihrer Lage), durftest Du jedenfalls dann, wenn es im Betrieb bzw. in dem Bereich, in dem Du normalerweise arbeitest, üblicherweise keine Nachtarbeit gibt, darauf vertrauen, dass Du keine Nachtarbeit leisten musst, als Du den Vertrag geschlossen hast.
Gehalt würde für die Arbeit normal voll gezahlt werden.
Der Arbeitgeber muss für die Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr einen angemessenen Zuschlag in Geld oder Freizeit leisten, wenn die Nachtarbeit an mindestens 48 Kalendertagen (im Jahr) zu leisten ist und es keine tarifvertragliche Ausgleichsregelungen gibt. Der Zuschlag/Ausgleich hat in der Regel 25 % zu betragen.
Ob Du Dich mit Deinem "guten Recht" in der konkreten Situation gegen den Arbeitgeber - eventuell auch streitig - aber behaupten kannst oder willst, vor allem, wenn die Alternative "betriebsbedingte Kündigung" lauten sollte (was aber bei einer solchen vorübergehenden Lage schwer darstellbar wäre), kann ich nicht beurteilen; "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...
Wenn dein Vertrag keine festen Arbeitszeiten/Einsatzzeiten vorgibt, dann ist das so ok. Der Nachtzuschlag kann über mehr Gehalt oder Stundenplus verrechnet werden.
Nein darf der nicht. Deine Arbeitszeiten stehen doch im Vertrag.
Und er müsste mehr bezahlen.
er "zahlt" mit 25% mehr Stunden. Sprich kein Geld sondern es wird nur mit den Stunden verrechnet. Die Arbeitszeiten sind nicht wirklich präzise geregelt.
Ich bin da nicht mehr auf dem laufenden. Zu meiner Zeit gab es mehr Geld und das ganz gut.
Und er müsste mehr bezahlen.
Der Anspruch auf Ausgleich in Geld oder Freizeit setzt voraus, dass ein tariflicher oder sonst vertraglicher Anspruch besteht oder die Nacharbeit der gesetzlichen Definition nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG § 2 "Begriffsbestimmungen" entspricht (was wegen des vorübergehenden Charakters dieser Nachtarbeit unter Umständen bezweifelt werden könnte).
und wie sähe es mit der Nachtschichtzulage aus?
Naja kein Geld sondern nur 25% mehr Stunden.
dann gehe zur Gewerkschaft
Was soll denn die Gewerkschaft?
Der Ausgleich durch 25 % Freizeit auf die Nachtarbeit ist ist doch die Nachtschichtzulage in Feinzeit und damit völlig legitim - zumal der Arbeitgeber unter Umständen überhaupt nicht zu einem Ausgleich für die Nachtarbeit verpflichtet wäre!
"Aufschlag" gibt’s in Form von 25% mehr Stunden.