Scheidungskosten wer trägt die Kosten

12 Antworten

Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Sie richten sich nach dem Gegenstandswert, der sich aus der dreifachen Summe des Nettoeinkommens beider Eheleute ergibt. 

Gerichtskosten: Die endgültigen Gerichtskosten werden am Ende des Verfahrens festgesetzt und sind grundsätzlich von beiden Ehegatten hälftig zu leisten. Die Partei, die den Gerichtskostenvorschuss geleistet hat, bekommt diesen erstattet. Beide zahlen also grundsätzlich 50 Prozent von den Gerichtskosten.

Rechtsanwaltsgebühren: Derjenige, der einen Rechtsanwalt beauftragt, muss diesen auch bezahlen. Es besteht in Scheidungen ein sogenannter Anwaltszwang, da der Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden kann. In streitigen Scheidungen ist daher für beide Ehegatten ein Anwalt nötig. Daher müssen dann auch beide Ehegatten einen Anwalt beauftragen und jeder seinen Anwalt bezahlen. In einvernehmlichen Scheidungen können sich aber Die Eheleute einen Anwalt "teilen". Dies läuft dann so ab, dass einer der Ehegatten durch einen Anwalt dem Scheidungsantrag stellt und der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt. Hierbei lassen sich die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt sparen.

weitere Infos findest du hier: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungskosten/inforeihe-scheidungskosten/reihe-scheidungskosten-teil-4-wer-bezahlt-was

Hi,

auch wenn schon "geschieden" ist, lies Dir mal die

Sachlage

wie in dem Link beschrieben durch.

In unstreitigen Scheidungsangelegenheiten taucht häufig die Frage auf, ob für das Scheidungsverfahren ein Rechtsanwalt benötigt wird. Es ist gesetzlich geregelt, dass derjenige Ehegatte, der den Scheidungsantrag stellt, durch einen Rechtsanwalt vertreten sein muss. Der andere Ehegatte benötigt keinen eigenen Rechtsanwalt, sofern zwischen den Eheleuten bereits alle Folgen der Trennung und Scheidung geregelt worden sind und es nur noch um die reine Formalität der Ehescheidung geht.

Eine Scheidung ohne Rechtsanwalt ist daher nicht möglich.

Im Jahr 2006 war von der damaligen Justizministerin Zypries eine Gesetzesänderung dahingehend geplant worden, dass eine Ehescheidung in unstreitigen Angelegenheiten ganz ohne Rechtsanwälte möglich werden sollte. Die Eheleute sollten einen Notarvertrag abschließen und anschließend im gerichtlichen Scheidungsverfahren keinen Rechtsanwalt mehr benötigen. Diese geplante Gesetzesänderung ist nicht umgesetzt worden. Es wird voraussichtlich auch in der Zukunft nicht zu einer derartigen Gesetzesänderung kommen.

Ich halte die Entscheidung des Gesetzgebers, am Anwaltszwang in Scheidungsverfahren festzuhalten, für vernünftig. Bei einer Ehescheidung ohne Rechtsanwälte könnten den Eheleuten aufgrund mangelnder Beratung Vermögensschäden entstehen. Der bloße Abschluss eines Notarvertrages erscheint mir für einen Scheidungsfall nicht auszureichen.

http://www.anwalt-scheidung-online.de /scheidung-ohne-anwalt.php

LG mulle

Einer allein grundsätzlich nicht.Beide müssen prozentual zahlen.Da er aber nur knapp über der Pfändungsgrenze ist wird die Frau mehr bezahlen müssen.

Die Scheidungskosten werden hälftig getragen, d.h. jeder also zu gleichen Teilen in Bezug auf den Streitwert des Gerichtes. Beide Parteien können einen Prozesskostenhilfeantrag stellen, über den dann durch Beschluss entschieden wird. Es kann sein, dass in Raten zurückgezahlt werden muss oder auch die eine der beiden Parteien nur erstmal zahlen muss. Alle vier Jahre wird eine Prüfung vorgenommen und dann können auch noch die Gerichtskosten eingefordert werden. Es kann auch sein, dass bei Bewilligung erstmal niemand zahlt, sobald sich aber in den persönlichen Verhältnissen sich etwas ändert, zur Zahlung aufgefordert wird nach Prüfung durch das Gericht.

Wäre natürlich alles billiger, wenn ihr gemeinsam einen Anwalt nehmen würdet. Bei euren Lohn würde ich auf jedenfall Prozesskostenhilfe beantragen. Den Antrag bekommt man bei Gericht, aber ich persönlich würde das den Anwalt machen lassen. Mit ganz viel Glück kostet die Scheidung so gut wie nichts.