Beidseitiger Rechtsmittelverzicht bei Scheidung?
Wir wurden vor 1 Woche geschieden.
Beide haben gegenüber der Richterin auf Rechtsmittel verzichtet, auch auf Versorgungsausgleich.
Mein „Mann“ hat die Scheidung eingereicht über seinen Anwalt.
Ich hatte keinen Anwalt, außer bei dem Scheidungstermin. Diesen habe ich auch bezahlt.
Jetzt droht mir mein Ex-Mann damit...
zahle ich nicht die Hälfte seiner Anwaltskosten, wird er sich offiziell bei der Anwaltskammer beschweren mit der Behauptung, SEIN Anwalt wäre befangen.
Weiterhin will er auch die Scheidung für ungültig erklären lassen.
Geht das überhaupt bei Rechtsmittelverzicht?
Ich finde das schon sehr arg.
Das er extrem streitsüchtig ist, weiß ich ja aber alles war geklärt und jetzt so etwas!
Kennt sich jemand mit dem Thema aus.?
Danke schonmal
2 Antworten
Ich gehe davon aus, dass die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben wurden. Auch darauf bezieht sich dann die Rechtskraft. Ob sich Dein Ex-Ehemann bei der Anwaltskammer über seinen Anwalt beschwert, kann Dir doch piep egal sein. Außerdem wird sich die Anwaltskammer mit dem Verfahren nicht lange beschäftigen. Du warst wohl mit einem Querulanten verheiratet, aber betrachte das einfach als Geschichte.
ist er behindert?
er soll doch froh sein, dass er so rausgeht und du verzichtest, meinen anwalt würde ich mit freuden zahlen, da würde ich gar kein wort drüber verlieren....
ich würde an deiner stelle jetzt fordern, aber ich bin auch gehässig