We rechnet man Kindesunterhalt aus?

4 Antworten

Dann bist du in der ersten Stufe: bis 1.900 netto. Kommt jetzt noch drauf an, wie alt das Kind ist, dann kannst du den Betrag ablesen. Davon darfst du noch das halbe Kindergeld abziehen.

Dass du eine Kredit hast, spielt nicht mit rein, dafür kann ja dein Kind nichts.

Wenn ihr das Wechselmodell habt: da zahlt keiner von beiden Unterhalt, die Betreuung ist ja auch halbe/halbe.

3 Monate ist Sie alt, allerdings wird sie ab dem 01.07.2020 hauptsächlich bei Mir sein .

Sie fehlt dann aus der Bedarfsgemeinschaft raus ,da Sie Hauptwohnsitz bei mir hat .

@Stefanhw

Dann müsste die Mutter an dich Unterhalt zahlen.

Bei deinem Einkommen, kannst du damit rechnen, daß du monatlich ca. 400€ zahlen mußt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

400 Euro

Wird da nicht das Kindergeld abgezogen...

Und das Kind Lebt zum Teil bei Ihr und zum Teil bei mir .

@Stefanhw

Das ist in derart Sache unrelevant. Der Betrag wird dir wahrscheinlich "zu hoch" erscheinen, aber in derart Fall, wirst du seitens des Jugendamtes den Hinweis bekommen "wenn sie zu wenig Geld haben, dann suchen sie sich zu ihrem Hauptjob noch einen oder sogar zwei Nebenjobs". Woher ich derart Vorgehensweise der Ämter weiß? Eigene Erfahrung ☝️

@TimHaudegen

In, aber es ist ja wechsel Modell kurze lebt ja zur Hälfte bei mir ,und ab dem 1.7 ziehe ich um und die wird Hauptsächlich bei mir leben das kind.

@Stefanhw

Ich wünsche dir alles gute 👍

Was heißt denn zum Teil bei ihr und zum Teil bei dir ?

Du wirst ja sicher durch deine Arbeit nur den normalen Umgang wahrnehmen, etwas anderes kann ich mir nicht vorstellen, evtl.einmal mehr wenn du Urlaub hast, aber auch das würde dann in Bezug auf den Unterhalt nicht relevant sein.

Es zählt nicht nur dein monatliches Nettoeinkommen, auch z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Steuerrückerstattung würden als Einkommen dementsprechend z.B. 1/12 auf dein monatliches Nettoeinkommen addiert.

Davon kannst du dann min.als Pauschale 5 % für berufsbedingte Aufwendungen abziehen, min.aber 50 €, höchstens 150 €, bei mehr müsstest du dann dementsprechende Nachweise erbringen.

Mal angenommen du kommst dann mit den evtl.anteiligen Einkommen auf monatlich 1800 € Netto, dann könntest du bei 5 % min. 90 € in Abzug bringen.

Es blieben dann angenommen noch um die 1700 € Netto übrig.

Bei Berufstätigkeit liegt dein Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern bei bereinigten 1160 € Netto, beim z.B. Betreuungsunterhalt für die Mutter wenn das Kind noch unter 3 Jahre ist wären es 1280 € bereinigtes Nettoeinkommen.

Dann käme es darauf an ob beide oder nur ein Kind von dir ist und wie alt es / sie sind, der Tabellenwert der Düsseldorfer geht bei bis 1900 € Netto los, also auch wenn du weniger verdienst würde dann der oberste Betrag je nach Altersstufe gelten.

Von diesem Wert kannst du dann das hälftige Kindergeld in Abzug bringen, also derzeit beim 1 + 2 Kind von 204 € jeweils 102 € und das was dann vom Tabellenwert bliebe würde der Zahlbetrag sein.

Bei z.B. einem Kind von 0 - 5 Jahre derzeit 369 €, abzüglich 102 € Kindergeld blieben 267 € an Zahlbetrag übrig.

In deinen 1160 € Netto Selbstbehalt ist eine Pauschale für deine Warmmiete von 430 € enthalten, je nachdem wo du wohnst könnten dann auch höhere angemessene Wohnkosten in Abzug gebracht werden, in deinem Fall mal angenommen bei 430 € - 566 € Warmmiete zusätzlich min.136 € und zusätzlich ggf.noch erhöhte nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen.

Mal angenommen man bleibt einmal bei diesen 1800 € Netto, abzüglich min.90 € ( 5 % Pauschale ) und rund 1700 € Netto, dann könnte man zunächst diese 1160 € Netto in Abzug bringen, es blieben dann vorerst ggf.um die 540 € Netto übrig.

Von diesen ca.540 € Netto könntest du dann ggf.noch übersteigende angemessene Wohnkosten von über pauschal 430 € von 136 € in Abzug bringen, dann würden ggf.nur noch um die 300 € bleiben, wenn du nicht noch andere Aufwendungen in Abzug bringen kannst.

Wenn du dann nicht min.den Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen könntest, schon Vollzeit, also 40 Stunden in der Woche arbeiten würdest, könnte man dich zumindest theoretisch auffordern dir einen Nebenjob zu suchen oder eine besser bezahlte Tätigkeit.

In der Woche würden dann bei Vollzeit und 40 Stunden max.wöchentlich noch zusätzlich 8 Stunden in einem Nebenjob von dir gefordert werden können.

Ich bekomme trotzdem nur 1590 Netto ... ,

Wechsel Model gibt es 50/50 und ab dem 01.7 ist die sowieso Hauptsächlich bei mir .

Und wie ich das mit der Arbeit mache ist ja egal ,hat nichts damit zu tun .

@Stefanhw

Jetzt ist mir alles klar, wusste doch das mir das ganze bekannt vorkam !

Das wirst du dann ja sicher auch nachweisen können, wie du dann die Betreuung des Kindes dann bei Vollzeitbeschäftigung sichern willst ?

Spätestens wenn dann Rückfragen vom Jobcenter oder dem Jugendamt kommen wirst du Erklärungen haben müssen.

Was du an Netto bekommst ist völlig Bockwurst, habe ich dir doch erklärt, alles was du übers Jahr gerechnet noch an Einkommen bekommst, ob es Urlaubs - oder Weihnachtsgeld bzw.eine Steuerrückerstattung ist, würde zu 1/12 auf dein monatliches Nettoeinkommen als fiktives Einkommen angerechnet.

Kannst, musst du mir nicht glauben, ist aber so und das wirst du früher oder später auch merken.

@isomatte

Dem Jobcenter muss ich garnichts vorlegen ,und ein 50/50 Modell gibt es auch .

Nächste Woche Termin beim Jugendamt Vaterschaft Anerkennung unterschreiben.Auch die sagen ich muss nichts zurück zahlen .

Vorab kann ich denn Mindesunterhslt 267 Euro bezahlen ,so werde ich es auch dem Amt mitteilen .

Mehr wie 250 Euro bekommt Sie sowieso nicht vom Amt für die kleine.

Das wird aber nächste Woche abgeklärt mit dem Jugendamt .

Und am 2.7 Termin bei meinem Anwalt

@Stefanhw

Das es kein 50 / 50 Model gibt habe ich doch gar nicht behauptet !

Sicher gibt es das, nur muss man das auch dementsprechend auf Nachfragen belegen können.

Es interessiert auch nicht das du den Mindestunterhalt zahlen könntest bzw.zahlst, sondern darauf, was du anhand deines bereinigten Nettoeinkommens zahlen müsstest und das wird dann dementsprechend durch deine Nachweise berechnet.

Dabei spielt es auch keine Rolle das die Kindsmutter vom Jobcenter nur 250 € fürs Kind bekommt !

Denn wenn du anhand deines bereinigten Nettoeinkommens mehr zahlen müsstest, dann würde dein Kind ggf.aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Mutter fallen, wenn es seinen eigenen Bedarf aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken könnte.

Dann würde nämlich nicht mehr benötigtes Kindergeld, welches dein Kind dann nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde, wieder zum Einkommen der Mutter und das würde dann dementsprechend auf den Rest der BG - verteilt, dann könnte das Jobcenter nochmal Geld einsparen.

Wenn du bis jetzt noch nicht offiziell der Vater bist, weil das Kind in der Ehe geboren wurde und somit der noch Ehemann als gesetzlicher Vater gilt, dann musst du ggf.nichts ans Jobcenter zurückzahlen, aber ggf.an den derzeit noch gesetzlichen Vater, wenn dieser für dein Kind gezahlt hat und ggf.noch zahlt, denn das kann er dann auf gerichtlichem Weg von dir einklagen.