Saisonkennzeichen vorher schon holen möglich?

2 Antworten

§ 5 a der AKB (Saisonkennzeichen)

(1) Für Fahrzeuge, die mit einem Saisonkennzeichen
zugelassen sind, wird Versicherungsschutz während des Zeitraums (Saison) gewährt, der in der zur behördlichen Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung und auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentiert
ist.

(2) Außerhalb dieses Zeitraums wird Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nach §§ 10 und 11 sowie in der Fahrzeugversicherung nach § 12 Abs. 1 I. und Abs. 2 (Ruheversicherung) gewährt. Das Fahrzeug darf jedoch außerhalb des Einstellraums oder des umfriedeten Abstellplatzes nicht gebraucht oder nicht nur vorübergehend
abgestellt werden.
Wird diese Obliegenheit verletzt, so ist der Versicherer von der
Verpflichtung zur Leistung frei, es sei denn, dass die Verletzung ohne Wissen und Willen des Versicherungsnehmers erfolgt und von ihm nicht grob fahrlässig ermöglicht worden ist.

(3) In der Kraftfahrtunfallversicherung, die sich auf ein bestimmtes Fahrzeug bezieht, und beim Autoschutzbrief wird außerhalb des in Abs.1 genannten Zeitraumes (Saison) kein Versicherungsschutz gewährt.

Ich sehe das als Vorteil an, da das angemeldete Kfz jetzt bereits unter die Ruheversicherung fällt.

Kfz Steuer:

Die Steuer ist  für einen nach Tagen berechneten Zeitraum im Voraus zu entrichten,wenn ein Saisonkennzeichen zugeteilt wird; für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen ist die Festlegung eines einheitlichen Fälligkeitstages nicht zulässig (§ 11 PflVersG).
Kfz- Steuer fällt ab Zuteilung des Kennzeichens, also schon im April an, nicht erst im Mai (Nachteil?)

Kein Problem. Die Kfz-Steuer und die Versicherungsprämie wird nur für den Anmeldungszeitraum, also in Deinem Beispiel für 01.05.-31.12. erhoben. Ob Du das Fahrzeug heute oder bereits im Januar angemeldet hast, spielt keine Rolle. Nur auf der Straße fahren darfst Du natürlich nicht vor dem 1.Mai damit.