Kennzeichen auf neues Auto übernehmen? (Hessen)

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Du musst das Fz zwingend an deinem Hauptwohnsitz anmelden, also in deinem Fall in X. Willst du unbedingt ein Y-Kennzeichen, müsstest du schon tricksen und deinen Hauptwohnsitz vorübergehend nach Y verlagern und das Auto dort zulassen. Anschließend wieder nach X umziehen und das Y-Kennzeichen im Zuge der mittlerweile bundesweiten Kennzeichenmitnahme behalten. (Die hessische Sonderlösung gibt es nicht mehr.)

Ah ok.

Wie ist es denn mit dem Ummelden? Also wenn z.B. der neue Besitzer das kennzeichen behalten will, aber nicht in Landkreis Y wohnt? Geht das dann auch nicht?

@ShatteredSoul

Diese neue Kennzeichenmitnahmeregelung funktioniert jetzt zwar bundesweit, aber nur noch bei Umzug des Halters und nicht mehr bei Halterwechsel, wie es bisher z.B. in Hessen möglich war.

Wenn du vorher in Köln gewohnt hast und jetzt nach Berlin umziehst, wirst du dein Fahrzeug wohl auch ummelden müssen.

Es geht also nicht um Bundesländer sondern um das jeweilige Stadtgebiet.

Welcher Landkreis für dich zuständig ist wirst du wohl selbst heraus finden müssen.

Ob es nun X oder Y ist, kann ich dir nicht sagen.

Ein Y-Kennzeichen wirst Du wohl nicht bekommen, egal wo Du wohnst oder hinziehst.

seit anfang dieses jahres ist es möglich, du musst trotzdem das neue auto bei der zuständigen zulassungsstelle anmelden und das kennzeichen behalten (als wunschkennzeichen)