Jetzt Saisonkennzeichen noch anmelden?

6 Antworten

Klar - Du kannst die An- und Abmeldung unabhängig von der Saison machen - musst nur sichergehen, dass das Auto außerhalb der Anmeldung bzw. der Saison nicht im öffentlichen Verkehrsraum fährt oder auch nur steht.

April bis Oktober ist für Sommerfahrzeuge auch eine sehr gängige Spanne - deckt die wesentlichen Monate ab und ist mehr als ein halbes Jahr, so dass auch der Schadenfreiheitsrabatt langsam Fortschritte macht ;-)

Ja, kannst Du tun. Du kannst das Saisonkennzeichen anmelden wann Du willst, jeden Tag an dem Eure Zulassungsstelle geöffnet hat. Egal, ob gerade der Zulassungszeitraum oder der Stillegungszeitraum ist. Wenn Du also morgen ein Kennzeichen 04/10 holst, kannst Du auch bis einschl. 31.10. noch fahren. Du könntest das sogar, wie gesagt, auch außerhalb des Zulassungszeitraumes machen. Ich habe z.B. letzten Winter ein Motorrad restauriert und habe mir im November ein Wunschkennzeichen reserviert, die Reservierung ging aber nur bis zum 30 Januar. Ich habe dann im Januar das Motorrad mit Saisonkennzeichen 04/10 zugelassen und durfte dann aber erst ab dem 01.04. damit fahren. Bitte beachten, ein Kennzeichen darf in (D) nur 8 Lettern haben, wenn Dein Zulassungskreis schon 3 hat, dann kannst Du nur noch 5 zur Kennzeichnung wählen, wobei die Saisonangabe schon eine Letter zählt. Beispiel Wenn du so was wie WES-AA123 oder WES-A1234 hast, benötigst Du eine neu zugeteilte Nummer, Wenn Du aber in einem Kreis/Stadt wohnst, der nur ein ein- oder zweistelliges Unterscheidungskennzeichen hat, kannst Du sie alte Nummer behalten. Beispiel GE-AA123 oder GE-A1234. Du kannst Dir die Kennzeichen auch schon vorab im online Schilderladen kaufen, z.B. bei ebay (Suchbegriff "Kfz-Kennzeichen"), dort bietet z.B. die Lebenshilfe Roth, das ist eine Behindertenwerkstatt den Satzt Kennzeichen für 13 EUR incl Versand an. Das ist z.B. 25 EUR billiger als bei unserem Schilderladen. Viel Spaß

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: natürlich geht das. du brauchst dazu die zulassungsbehscienigung teil I und II (kfz-schein und brief), den evb-code von der versicherung für ein saison-kennzeichen, die alten nummernschilder und deinen ausweis. das ganze kostet 27,50 euro, dazu kommen noch die kosten für die neuen schilder. du kannst dann jedes jahr vom 01.04. bis 31.10. fahren, in der restlichen zeit darf das fahrzeug nicht im öffentlichen straßenverkehr bewegt oder geparkt werden.

Das ist möglich.

Bevor du zum Straßenverkehrsamt gehst, musst du dir aber von deiner Versicherung eine entsprechende EVB-Nummer für die Ummeldung auf Saisonkennzeichen holen.

Das sollte eigentlich gehen. Dann bezahlst Du natürlich auch nur für diesen einen Monat Steuern und Versicherung.