Rundfunkgebühren bei Hotel Aufenthalt (länger als 6 Monate)

5 Antworten

Nein, grundsätzlich muss man im Hotel/Beherbergungsbetrieb keine Rundfunkbeitrag zahlen. Allerdings darf man lt. Bundesmeldegesetz nur längesten 6 Monate (Inland) bzw. 3 Monate (Ausland) meldefrei wohnen. Danach muss man sich innerhalb 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dies löst erstmal Beitragspflicht aus. Allerdings ist es nicht einzusehen, dass der Rundfunkbeitrag dann ja doppel kassiert wird. Ich arbeite in einem "Wohnen-Auf-Zeit-Objekt" und bin häufig mit dieser Situation konfrontiert. Wir haben oft Gäste, die sich mit Wohnadresse anmelden müssen, um z.B. eine Steuer-ID zu bekommen oder wegen der katastrophalen Lage auf dem Immobilienmarkt (Raum München) keine eigene Wohnung finden Sofort kommt ein Schreiben mit Anmelde- bzw. Zahlungsaufforderung. Auch online-Kläung, dass Herrr/Frauxxx in Beherbergungsstätte xy wohnt und die Beiträge unter Beitrags-Nr. xxxx bezahlt werden, hilft meist nicht. Es hilft nur, schrifltich Widerspruch einzulegen. Dann kommts drauf an, welche/n Sachbearbeiter/in man erwischt. Manche lassen es gut sein, manche fordern trotzdem zur Zahlung auf, zumindest wenn die Mietdauer 6 Monate überschreitet.

Ich persönlich halte das für Quatsch. Denn Du mietest ja das Hotelzimmer einschließlich dem (bereits vorhandenen) Mobiliar. Gehört dazu auch ein Fernseher / Radio, sind die GEZ-Ge-bühren Sache des Hotelbetreibers. Denn für die Dienstleistung, die er erbringt, bezahlst Du ja bereits - einschließlich der Nutzung des Fernsehers / Radios.

Ich muss das glaube ich kurz ergänzen. Diese Aussage habe ich von einem Mitarbeiter des "Rundfunkservices" am Telefon bekommen. Ich konnte jedoch bisher keinen Beleg dafür finden. Daher die Frage. Man weiß ja nie was die einem Erzählen.

marguenko  07.01.2017, 20:56

Rundfunk-Beitragspflicht im Hotel wird durch Anmeldung mit fester Wohnandresse ausgelöst. Lt. Bundesmeldebesetz besteht Anmeldepflicht bei Hotel-Aufenthalt erst ab 6 Monate und mehr. Dann würde aber die Rundfunkgebühr doppelt bezahlt werden (Du UND das Hotel). Da hilft nur, rigoros Einspruch zu erheben. M.E. (siehe mein Post oben) kennen sich die Beitragsservice-Mitarbeiter selber nicht so recht aus. Sie machen Dienst nach Vorschrift und fordern jeden zur Rundfunkbeitrag auf, der sich mit Wohnadresse anmeldet.

nein, das hotel führt die beträge schon ab. sonst würde man doppelt zahlen.

Hallo :)

Eigentlich wird das in der Zimmermiete direkt umgelegt.

Liebe Grüße, Annabelle