12 Monate zuviel GEZ nach Todesfall gezahlt: Wird alles komplett erstattet?

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Als meine Schwiegermutter starb, habe ich sofort gekündigt und anhand einer Kopie der Sterbeurkunde dieses belegt. Ich habe sofort die bereits abgezogene GEZ-Gebühr zurückerhalten. Schildere den Fall und schicke als Beweis eine Kopie der Sterbeurkunde mit. Die Wohnung des Verstorbenen wird ja auch gekündigt worden sein. Zum Beweis kannst Du ja noch die Kündigungsbestätigung dieser mitschicken, so dass man weiß, dass auch keine anderen Familienmitglieder dort gewohnt haben.

Von der GEZ bekommst Du nichts zurück - die sind schlimmer als die Mafia

Wenn die Person alleine in der betreffenden Wohnung wohnte, kannst Du Dir diese Hoffnung machen. Dann musst Du eine Kopie der Sterbeurkunde an die GEZ senden und das zuviel gezahlte Geld wird erstattet. Der Monat, in dem die Person starb, muss allerdings noch voll bezahlt werden. Sende eine kurze Erklärung an die GEZ und erwähne darin, dass die Person dort allein wohnte und die Wohnung nach dem Tod aufgelöst wurde.

Wenn die Person nicht alleine in der Wohnung wohnte, geht die Gebührenpflicht automatisch auf die verbleibenden Bewohner der Wohnung über. In dem Fall gibt es nichts zurück.

Das ist bei der GEZ ganz eindeutig geregelt: Wird der Todeszeitpunkt mit der Sterbeurkunde nachgewiesen, so wird das Teilnehmerverhältnis rückwirkend zum Ende des Todesmonats beendet, auch wenn normalerweise nur mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden kann. Die Gebühren werden auf das Konto des Verstorbenen erstattet, von dem die Gebühren bisher bezahlt wurden. Sollte das Konto mittlerweile aufgelöst worden sein, so müsste auf das Konto des Erben erstattet werden; dabei musst Du allerdings Deine Berechtigung als Erbe nachweisen.

Hallo,

wenn das Konto nicht gekündigt wurde, dann ist der Vertrag weiterhin wirksam gewesen . Du solltest per Einschreiben noch einmal um die Rücksendung des zu viel bezahlten Geldes bitten, jedoch weiss ja keiner von der GEZ ob die Wohnung nicht weiter genutzt wurde.

Juragirl1986