Unbegründete GEZ Nachzahlung.Bei wem liegt die Beweislast?
Die GEZ (ich nenne sie der Kürze noch so) verlangt von mir eine Beitragsnachzahlung über die letzten 5 Jahre obwohl ich die gesammte Zeit schon nicht mehr in der alten Wohnung gewohnt habe.Ich habe in den 5 Jahren überhaupt keinen festen Wohnsitz gehabt und war dementsprechend nirgendwo gemeldet.Konkret abmelden muss man sich beim Bürgeramt aber seit 2007 nicht mehr (ausser bei längerem Auslandsaufenthalt) und da ich vor der Gebührenumstellung nicht beitragspflichtig war,musste ich mich auch bei der GEZ nicht extra abmelden.Habe nach Ihrem ersten Schreiben Widerspruch eingelegt und nun erklärte man mir,ich müsste"nur"die Beitragszahlernummer des/der Mieter in Erfahrung bringen,die nach mir in die Wohnung gezogen sind.Also durch halb Deutschland fahren,bei wildfremden Leutem klingeln,hoffen,das die mich nicht für einen Einbrecher halten und hoffen,das die da schon länger wohnen...Ein Witz.Dabei sollte es für die GEZ ein leichtes sein raus zu finden,das ich im besagten Haus schon lange mehr kein Mieter mit meinem Namen wohnt.So gut wie die mit dem Bürgeramt vernetzt sind.Habe jetzt mal ein Foto vom Klingelschild machen lassen,so das ich ihnen zumindest einen Namen präsentieren kann (und eben hoffen muss,das der da schon länger wohnt).In Verbindung mit der Adresse sollten sie damit ja auch imstande sein,die Beitragszahlernummer zu ermitteln.Hat jemand noch andere Ideen wie ich vorgehen könnte?
3 Antworten
da wundere ich mich immer wieder, daß die wirklich scheinbar jeden und jedermann anschreiben, sodaß sich mir der Eindruck erstellt, daß die nicht anderes zu tun haben, als die Leute zu quälen
die leben nur vom piesacken und rumhacken und haben scheinbar ganze Heerscharen von sogenannten fleißigen Geistern angestellt, die den ganzen Tag nichts anderes zu tun zu haben, als mit dem sogenannten Rundfunkstaatsvertrag xy durch die Gegend rumzulaufen und hin und wieder noch reichlich Kaffee zu trinken, so wie die Landser früher ihr Pervitin
ist mir ein Rätsel, was da los ist.. (??!!)
Offensichtlich hat der Beitragsservice deine Anschrift zum Beginn des Jahres 2013 ermittelt und dich erst jetzt wieder gefunden. Damals warst du Inhaber einer Wohnung und damit beitragspflichtig. Wenn man aus der Wohnung aus- und in keine neue Wohnung einzieht, muss man sich beim Beitragsservice abmelden. Das gilt auch, wenn man sich nicht angemeldet hat, was man natürlich auch hätte tun müssen. Meldet man sich nicht ab, läuft die Beitragspflicht einfach weiter. So die Rechtslage. Deshalb besteht die Forderung erst einmal grundsätzlich zu Recht.
Da du nicht zahlen willst, also eine für dich günstigere Position erreichen willst, liegt die Beweislast in jedem Fall bei dir. Insoweit ist das Angebot des Beitragsservice, ihr die Beitragsnummer und den Namen desjenigen zu übermitteln, der deine frühere Wohnung übernommen hat, großzügig und entgegenkommend. Ob das Fotografieren des Klingelschilds da zur Entlastung ausreicht, wage ich zu bezweifeln. Vom Meldeamt könnten sie sich vielleicht die Daten deines Nachmieters besorgen, dazu sind sie aber nicht verpflichtet. Vielmehr liegen alle Pflichten beim Beitragspflichtigen.
habe in den 5 Jahren überhaupt keinen festen Wohnsitz gehabt und war dementsprechend nirgendwo gemeldet
Und wo hast du tatsächlich gewohnt?
Verschiedenste,wechselnde Orte.Hier und da mal auf der Couch oder auch ganz profan"auf der Strasse".