Rundfunkgebühren - Mahnung - Vollstreckung

5 Antworten

Dafür vonnöten sei nur ein aktueller Bafögbescheid.

Falsch. Der Bescheid plus der ausgefüllte Antrag des Rundfunkbeitrags sind von Nöten.

Die Adresse sei richtig, man könne mir aber nie sagen ob meine Unterlagen eingehen oder nicht und was das Problem sei.

Wie versendest du die Sachen denn? Per Einwurfeinschreiben? Per Fax?

Hat jemand Erfahrungen damit? Ich bin wirklich am Ende meiner Geduld!

Hast du ein Schreiben bekommen auf dem oben groß und breit

Beitrags-/Gebührenbescheid

steht?

Geh aufjedenfall schnell zum Anwalt, sonst steht ganz schnell der Gerichtsvollzieher vor deiner Tür

Wende dich unbedingt an einen Anwalt. Dieser unsägliche Verein reagiert in seltenen Fällen auf Anrufe, Schreiben etc., da muss man schon bisweilen mit schweren Geschützen auffahren.

Alles Gute

monostiban 
Fragesteller
 12.11.2014, 16:38

Gut, ich bin Schülerin und meine Mittel sind natürlich begrenzt, wie soll ich das anstellen?

lindgren  12.11.2014, 16:39
@monostiban

Du kannst beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen, dann ist die erste Beratung kostenlos...wie es weiter geht, sagt dir dein Anwalt schon.

Ich nehme an du kannst die Zusendung der Unterlagen irgendwie beweisen? (einschreiben etc?). Dann einfach alles ignorieren bis ein Bescheid kommt (steht Bescheid drauf). Dem dann nochmal widersprechen, und erst wenn sie dann nicht aufgeben Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen (kannst du auch selbst machen, der Fall ist ja relativ klar, ansonsten steht dir Prozesskostenhilfe zu).

SimonG30  12.11.2014, 17:11

und ich hoffe mit "Unterlagen" meinst Du den kompletten Antrag auf Befreiung mit allen Formularen...

Eine Bekannte von mir hat (leider) nur relativ kommentarlos ihren Bafög-Bescheid hingeschickt & sich gewundert, warum Mahnungen kamen.

was du brauchst sind beweise: einschreiben mit rückschein oder faxprotokoll oder mails die du gespeichert hast. vollständige unterlagen ist ein antrag auf befreiung (formular oder formlos) und der aktuelle bescheid.

es klingt ehr nach der litanei das du behauptet geschickt zu haben, aber es nie zum kasten geschafft hast.

wurdest du zwangsangemeldet? warum zahlst du eigentlich nicht? wenn du keinen bescheid zur befreiung hast, bist du verpflichtet rundfunkbeiträge zu zahlen. du darfst erst aufhören,wenn du den bescheid in der hand hältst. das ist dein problem.