Rücklastschriftgebühr - übliche Höhe?

6 Antworten

Rechtlich ist es so, dass Deine Bank Dir keine Gebühren auferlegen darf. Der abbuchenden Bank fallen natürlich Kosten und Aufwände zu wenn die Lastschrift zurücküberwiesen werden muss (tatsächlich ist es nämlich so, dass der Betrag rein formell abgebucht wird, Deine Hausbank den Betrag jedoch sofort wieder zurückfordert).

Diese Kosten welche die abbuchende Bank dem Gläubiger in Rechnung stellt darf dieser Dir natürlich als Schaden in Rechnung stellen. Hierbei hat der BGH jedoch mehrfach geurteilt, dass die Gebühren ausschließlich den entstandenen Schaden betragen dürfen. Hier wurde ein Betrag von 3,24Eur für angemessen erklärt. Sämtlich höhere Beträge müssen von der Bank substantiiert, also glaubhaft lückenlos aufgeschlüsselt, werden.

Du musst natürlich auch nur für den Schaden gerade stehen, welchen Du verursacht hast. Wenn jetzt eine der 2 Lastschriften vertraglich nicht festgelegt war oder nicht zu erwarten war/nicht in Rechnung gestellt wurde mit Ankündigung dass Betrag X zum Zeitpunkt Z abgebucht wird, dann trifft Dich auch hier keine Schuld.

Ganz davon ab muss man immer trennen zwischen der Hauptforderung (Rechnungsbetrag) welcher meistens einwandfrei per Vertrag nachgewiesen werden kann und der Nebenforderung. In letztere fallen sämtliche Gebühren und Schadenersatzansprüche. Diese müssen vom Gläubiger lückenlos und glaubhaft dargestellt werden.

Ich würde die wirklich angefallenen Kosten zahlen und die überhöhten Lastschriftgebühren nicht begleichen und hierfür eine Kostenaufstellung der entstandenen Forderung geben lassen sowie den Nachweis der Bank wie diese Forderung zustande kommt.

Als Zusatzhinweis: Normal anfallende "Arbeit" darf nicht berechnet werden. D.h. eine Bank darf nicht Gebühren verlangen, nur weil diese manuell tätig geworden ist! Es müssen Kosten sein, welche sich aus vertraglichen Gegebenheiten gegenüber Dritten ergeben für welche also auch physikalisch Geld geflossen sein muss. In der Regel habert es an letzterem so dass diese Forderungen vor Gericht regelmäßig keinen Erfolg haben. Das weiß nur das normale Fußvolk nicht und letztlich zahlt es. Damit eine Goldgrube für die entsprechenden Unternehmen da sich allenfalls 5% zur Wehr setzen.

Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich - meist richtet es sich nach einem gewissen Prozentsatz des Abbuchungsbetrags, überschreitet aber nicht eine bestimmt Höhe/Grenzwert (kannst du bei den jeweiligen Banken nachlesen). Jeweils die Bank des Empfängers und des Senders verlangen da Gebühren. Dazu verlangt die Firma, die dir das Geld abbuchen wollte, auch noch eine Pauschale. 5,00 Euro liegt durchaus im Rahmen.

xsharp 
Fragesteller
 20.11.2014, 21:22

naja 2x 5€ für 2x 15€ find ich schon heftig

einigekennmich  20.11.2014, 21:23
@xsharp

find ich schon heftig

Naja, zwischen deinem Empfinden und dem was rechtmäßig ist, können manchmal Welten liegen ;-)

Du hast das Rückläuferschreiben mit Gebühr von der Firma bekommen, die dir das Geld abgebucht haben?

xsharp 
Fragesteller
 20.11.2014, 21:26
@einigekennmich

die haben 2x abgebucht,weil die angeblich kein Widerspruch von mir bekommen haben und nach der 2. Abbuchung habe ich es mir zurück geholt (dachte die buchen von selbst zurück) und dann kamen ein paar Tage später 2 Briefe in denen jeweils 5€ gefordert wurden

einigekennmich  20.11.2014, 21:29
@xsharp

die haben 2x abgebucht,weil die angeblich kein Widerspruch von mir bekommen haben

Gegen was richtet sich der Widerspruch - bzw. wem oder was hast du widersprochen? Ist der Widerspruch begründet? Entbindet er dich von der Zahlungspflicht? Kannst du den begründeten Widerspruch nachweisen?

und dann kamen ein paar Tage später 2 Briefe in denen jeweils 5€ gefordert wurden

steht da drauf, aus was genau sich die 5 Euro zusammensetzen? Also wer da anteilig für was sein Geld will? Ansonsten nachfragen. Die 5 Euro klingt mir eher nach einer Pauschalgebühr/Aufwandspauschale der Firma.

xsharp 
Fragesteller
 20.11.2014, 21:33
@einigekennmich

gegen eine Versicherung, habe auch rechtzeitig widersprochen und das Schreiben bei der Bank abgegeben. also entweder hat die Bank das verschusselt oder die Versicherungsgesellschaft, jedenfalls nicht ich^^

da steht nur Kosten für Rücklastschrift , wird also eine Pauschale sein, die ich aber zu hoch finde

ich muss das auch erstmal nicht bezahlen, es geht mir eigentlich nur allgemein um die Höhe der Gebühr

einigekennmich  20.11.2014, 21:41
@xsharp

Also bist du da nicht mehr versichert - oder warst nicht versichert und das Geld wurde zu Unrecht abgebucht? Oder haben die deinen Wiederspruch nicht entsprochen (durch was auch immer) und du warst Zahlungspflichtig? Ich werde aus deiner Beschreibung noch nicht so richtig schlau.

Je nach dem wie sich die 5 Euro Pauschale zusammensetzen, können die gerechtfertigt sein oder auch nicht. Schreibe der Firma und frage nach, wie genau zu welchen Teilen, sich die Pauschale zusammensetzt und lasse dir zu den einzelnen Teilen auch die Beträge nennen.

Ifm001  21.11.2014, 11:32
@xsharp

Welcher Fehlbetrag dagegensteht ist vollkommen egal. Der Aufwand, der ausgelöst wurde, ist der gleiche und muss ersetzt werden, soweit die Lastschrift berechtigt und mittels Lastschriftmandat vereinbart war.

Ontario  19.06.2019, 17:06

Was du schreibst ist völlig falsch. Wird eine Lastsschrfit mangels Kontodeckung nicht ausgeführt, dann ist die Bank nicht berechtigt, dafür Gebühren zu verlangen.

Die meisten Banken machen dies, weil die Kunden keine Ahnung über ihre Rechte haben.

Es gibt hierüber ein Urteil vom BGH in dem es den Banken untersagt wird, in solchen Fällen Gebühren zu verlangen. Begründet wird das damit, dass die Bank in diesen Fällen keine Leistung erbracht hat. Der Zahlungsvorgang wurde nicht ausgeführt.

Wird eine Lastschrift mangles Kontodeckung nicht ausgeführt, die Bank aber Gebühren dafür berechnet, so kann man auf Stornierung der Gebühren bestehen.

Anders sieht das aus, wenn du jemanden eine Einzugsermächtigung erteilst und auf deinem Konto nicht ausreichend Geld vorhanden ist um die Rechnung zu zahlen, dann kann der Gläubiger für seinen Aufwand eine Gebühr verlangen.

Es ist immer sinnvoll, mal in die Gebührenordnung zu schauen. 3-5€ sind absolut üblich, egal wie hoch die LS war.

Wenn ich das unten so,lese: wenn Du der Lastschrift widersprochen hattest, dann haben sie kein Recht abzubuchen. dann musst Du auch nicht zahlen.

Lag das Verschulden bei Dir, hast Du die Gebühr zu zahlen.

3,60 pro eingeschalteter Bank...einmal von der Empfängerbank und einmal von der Senderbank...also 5 € für alles ist noch ganz nett.

Ifm001  21.11.2014, 11:54

Nicht nur die Banken haben Aufwand. Auch das Unternehmen, dessen Lastschrift rückgebucht wurde.