Kfz-Steuer, Rücklastschrift

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das zuständige Hauptzollamt hat sämtlichen KFZ-Steuer-Pflichtigen frühzeitig die Information zukommen lassen, dass die KFZ-Steuerkünftig durch das entsprechende Huptzollamt eingefordert wird. Jeder Steuerpflichtige sollte eigentlich wissen, wann dieser jährliche Termin fällig ist und dafür Sorge tragen, dass ausreichende Konto-Deckung besteht. Wir haben fat Mitte August und nun stellt da jemand die Frage, was er tun soll? Das HZA legt das KFZ still, wenn die Steuer nicht entzrichtet wurde. Also flugs eine Überweisung tätigen und wem das Konto des HZA -aus welchem Grund auch immer- unbekannt ist, sollte zur Risikoabwehr auf das ihm -hoffentlich- noch bekannte kONTO beim zuständigen Finanzamt überweisen. ABER, eine Information seitens der Bank müsste dem Steuerpflichtigen doch vorliegen, aus der hervorgeht, dass die Steuer nicht abgebucht werden konnte und für wessen Konto diese bestimmt war..

ABER: zu einer dreifachen Summe wird es nicht kommen. Das sollte selbst dem Unbedarftesten klar sein. Doch es gibt sog. Säumniszuschläge. Allerdings mag die Praxis des HZA (Hauptzollamt) etwas drasstischer aussehen, als dies bislang durch die Finanzämter behandelt wurde und möglicherweise erfolgt nach einer kurzen Wartefrist gleich eine behördliche Zwangsstilllegung des Fahrzeuges.

Man könnte ja ggf. auch überlegen, ein Telefon (falls vorhanden) in die Hand zu nehmen und das zuständige Finanzamt anrufen, um dort die Frage nach der Entrichtung der KFZ-Steuer zu stellen. Dazu sollte der Fragesteller aber Papier und Bleistift zur Hand nehmen und sich alles notieren, auch den Namen des Auskunftgebenden und das Datum des Anrufes.