paypal inkassogebühren
Hauptforderung EUR 24,95 Verzugszinsen EUR 0,02 vorgerichtl. Kosten EUR 20,00 Gebühr * in Höhe von EUR 51,75 Auslagenpauschale EUR 10,35
- Verzugsschadensersatz: Gemäß §§ 2, 13 f. RVG i.V.m. Nr. 2300, 7002 VV RVG
Was soll man von dieser hohen Gebühr halten?
Der Rest des Briefes:
Diese hat uns mitgeteilt, dass Ihr PayPal-Konto einen Negativsaldo von EUR 24,95 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.
Dieser Negativsaldo ist Folge eines Zahlungsauftrages, den Sie unserer Mandantin erteilt haben. Unsere Mandantin hat in Ihrem Auftrag eine Zahlung ausgeführt und dabei den Zahlbetrag verauslagt. Sodann hat unsere Mandantin - wie mit Ihnen vereinbart - den verauslagten Betrag per Lastschrift von Ihrem Bankkonto eingezogen. Dies war nicht erfolgreich, es kam zu einer Rücklastschrift, die Sie zu vertreten haben. Obwohl unsere Mandantin Sie per E-Mail über den ausstehenden Negativsaldo informierte, haben Sie die Forderung bis heute nicht bezahlt.
Aus diesem Grund sind wir mit der Geltendmachung der nachstehend aufgeführten Forderung beauftragt worden.
Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.
Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag von EUR 107,07 sofort, spätestens bis
13.10.2014
auf unser Anwaltskonto: IBAN DE55200700240090173600, BIC-Code DEUTDEDBHAM, zu zahlen oder uns eine entsprechende Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift zu erteilen.
Wünschen Sie einen Einzug der Forderung per SEPA-Lastschrift, melden Sie sich bei uns. Entweder - telefonisch kostenfrei unter 0800 / 1016783 oder - unter Angabe Ihres Az. per E-Mail (paypal@ksp.de) oder - über www.serviceportal.ksp.de unter "Mitteilung hinterlassen".
8 Antworten
Willst Du paypal weiterhin nutzen dann zahl die Hauptforderung direkt auf Dein PP Konto
Bei einer geplatzten Lastschrift sind gem neuem Urteil Landgericht Potsdam Az. 2 O173/13 nur maximal € 3,65 an Gebühren zu zahlen
Der Rest ist nicht durchsetzungsfähig und wird mangels Erfolgsaussichten nicht eingeklagt
Dabei spielt es keine Rolle ob BFS oder KSP beauftragt wurden
Mental allerdings trotzdem auf böse Briefe einstellen
ok mach ich danke
Wenn die Forderung berechtigt ist, solltest du zahlen, wenn nicht dann nicht.
Es handelt sich vermutlich nicht um ein Inkassobüro sondern um die Kanzlei KSP, das sind Anwälte. Aber recht seltsame, denn sie klagen grundsätzlich keine Forderungen ein.
Begleiche also deine Hauptforderung und die Verzugszinsen bei paypal.
Die Gebühr ist vermutlich eine Bearbeitungsgebühr
Interessiert niemanden. Der BGH hat klar gestellt, dass Personalgebühren nicht erstattet werden müssen. Paypal ist ein so großer Laden, dass er garantiert keine Hilfe eines Inkassos braucht, um Mahnbriefe zu verschicken.
Hallo, hast du wirklich eine PayPal- Zahlung getätigt, die nicht abgebucht werden konnte? Dann zahl besser, dann hast du keine Chance. Ansonsten ganz cool bleiben, es gibt viele angebliche Inkassounternehmen, die versuchen mit Angst Geld zu machen. Hatte den Fall auch schon. Irgendwann wurde es mir zu blöd, da die Forderungen jedes Mal 50 - 100 Euro höher wurden. Dann habe ich Anzeige erstattet. Das Unternehmen war bei der Polizei schon Bekannt. Ich habe dann die folgenden Briefe einfach ignoriert, irgendwann kam nichts mehr. Die werden dich dann nie verklagen, da sie wissen, dass sie keine Handhabe besitzen.
Dann zahl besser, dann hast du keine Chance
Das gilt nur für die Hauptforderung, nicht für den Rest. Inkassogebühren müssen grundsätzlich nicht bezahlt werden. Hintergrundinfos findet man hier: http://www.gutefrage.net/tipp/mahnung-inkasso-und-inkassogebuehren-teil-1
soll ich die 24,... € jetzt den KSP Rechtsanwälten oder auf mein pp konto schicken?