Telekom verlangt 12,50€ für Rücklastschrift, ist das rechtens?

8 Antworten

Es hilft bei solchen Zeitungsartikeln wie dem aus dem Spiegel immer, sich das Urteil im Volltext durchzulesen. Da steht nämlich häufig etwas anderes drin als der Redakteur daraus liest. Hier ist es: http://lexetius.com/2009,3095

Aus den beiden vom BGH aufgestellten Grundsätzen kann man nicht direkt ableiten, dass die Telekom sich falsch verhält, denn diese besagen nur, dass eine solche Forderung nicht pauschal per AGB vereinbart werden kann. Das hat die Telekom ja offensichtlich nicht getan.

Allerdings liest man in der Urteilsbegründung recht genau heraus, dass auch eine nicht per AGB vereinbarte, sondern einzelfallbezogene Schadenersatzforderung sich nur auf die tatsächlichen Bankgebühren beschränken würde. Die Argumentation ist auch schlüssig. Es ist zu erwarten, dass ein Amtrichter ihr folgen würde.

Ich würde die Telekom unter Verweis auf dieses Urteil auffordern, ihre Forderung entsprechend auf maximal drei Euro zu verkürzen. Drohe Ihnen an, beim Versuch, die volle Summe abzubuchen, direkt die nächste Rückslastschrift durchzuführen und die Teilnahme am Lastschriftverfahren zu beenden.

Ob es jetzt rechtens ist oder nicht kann ich nicht genau sagen. Ich hatte das gleiche mal bei 1und1. Habe dann allerdings nur den offenen Rechnungsbetrag gezahlt und nie wieder was von ihnen gehört.

Vertragsbedingungen der Telekom durchlesen.... gesetzliche Grenzen gibt es meines Wissens nicht, es sein denn es ist Wucher.

Da stehen keine Gebühren drin. Das heißt die können eigentlich so viel abbuchen wie sie wollen

Eine Rücklastschrift kostet meines Wissens nach sogar 15 Euro (belehrt mich gerne eines Besseren). Du hast dafür zu sorgen, dass dein Konto so viel Guthaben ausweist um laufende Verbindlichkeiten begleichen zu können ("Geld hat man zu haben"). Es geht um 12,50.. Das mag dir jetzt viel vorkommen, aber aus 12,50 werden schnell mal 125 Euro.. Zahl, nimm's als Lektion dafür das du etwas sorgfältiger sein solltest und hak die Geschichte ab.

Was deine 3 Euro angeht: Wo hast du das her?!

@Linda1091

Wenn die Rücklastschrift die Telekom 12,50 gekostet hat, dann dürfen sie auch 12,50 verlangen. Wie das dann mit dem Rücklastschriftabkommen aussieht muss die Telekom schon mit der Bank ausmachen. Die Telekom wendet sich aber als erstes mal an dich, da du der Vertragspartner bist der die Rücklastschrift verursacht hat.

Wegen so einem Betrag würde ich echt kenen Stress machen. Ist zwar ärgerlich, aber der Stress im Anschluss ist's wegen den paar Kröten echt nicht wert. Zumal jedes Gericht (und damit jeder Richter) bei einer Klage über diesen Betrag nur den Kopf schütteln würde.

@elmundoesloco

Ich würde mein ganzes Geld drauf verwetten dass es keine 12,50€ kostet. Denn andere verlangen nichts. Irgendwann buchen die 100€ ab. Und keiner kann was gegen tun. Was meinst du wie viel Gewinn die machen, wenn die das bei jeden machen, wenn das mal passiert.

@Linda1091

Dein Glück das durch Spiel und Wette keine Verbindlichkeiten begründet werden. :) So Rücklastschriften sind von Bank zu Bank verschieden teuer. Bei 12,50 ist das noch halbwegs im Rahmen. Zumindest lohnt es sich nicht deswegen auf die Barrikaden zu gehen. Bin ich froh das ich die Telekom inzwischen los bin und nie mehr mit denen Verträge machen muss.. :)

@elmundoesloco

Naja ich werde sicherlich nicht zum Anwalt gehen deswegen. Hatte nur gedacht es gibt eine Obergrenze wie viel die verlangen dürfen. Aber ich hatte noch woanders gelesen dass die Banken meist nur 3€ berechnen wenn eine Lastschrift nicht abgehen konnte. Ich frage mich, was dann noch für Kosten in Stande kommen, außer die, von der Bank.

Ja die Telekom sind nicht die besten, vor allem, sehr teuer und gehen nicht wirklich auf Kundenwünsche ein. Und ziehen den leuten nur das Geld aus der Tasche. Bin froh wenn wenigstens bald mein Handy vertrag ausläuft. Was allerdings das Entertain angelangt bin ich zufrieden und ist für mich billiger als wenn ich kabel fernsehen anmelden würde und woanders internet anmelden würde.

Aber was ich dreist finde ist, ich hatte eine Option gekündigt, zum 15.2. da ich immer im voraus zahle, muss mir ja für ein halben gut geschrieben werden von der option. Meine jetzige rechnung, die für den ganzen märz ist, ist diese option immer noch enthalten. ich frage nach, die sagen nur, ja das system berechnet die rechnungen ja automatisch, schön, das system weiß wohl nicht, dass die eine option gekündigt ist. Naja, mir wird es wohl auf der nächsten rechnung für april gut geschrieben. Bin ich mal gespannt, aber dann komischerweise weiß das system dass ich die option nicht mehr habe? Ich glaub, wenn ich nichts sagen würde, dann würden die das immer weiter abbuchen.

@elmundoesloco

Die Banken dürfen sich dafür maximal drei Euro berechnen.

@Ratirat

genau und das berechnen die der telekom, 3€. Aber was für kosten sind es denn noch?

Das dürfen Sie nicht.

Nach Urteil des OLG München vom 28.07.2012 (Az.: 29 U 634/11) sind solche pauschalen Mahngebühren unzulässig. Die pauschale Berechnung der Gebühren verstosse gegen § 309 Nr. 5 Buchst. a BGB. Die Richter betonten, dass ein Unternehmen allgemeine Geschäftskosten für die Mahnung säumiger Kunden grundsätzlich nicht geltend machen kann. Insofern hätten die Verwaltungskosten beim Ansatz der Höhe der Pauschale nicht berücksichtigt werden dürfen. Nach der Kalkulation des Gerichts wären für die Mahnung lediglich 1,20 Euro für Porto, Material und Druck erstattungsfähig gewesen.