Rollerversicherung - Unterschied 45km/h, 50 und 60 km/h
Hallo!
Ich wollte meinen neuen Roller 50ccm versichern lassen. Nun fragt mich die Versicherung, ob ich sie auf 45, 50 oder 60 km/h versichern lassen will. Preislich läge alles mit Teilkasko bei 70€. Wenn der Unterschied nicht im Preis besteht, worin dann? Mein Roller schafft 55-60 km/h, warum also nicht so versichern?
5 Antworten
nein kein unterschied
Na dann versichere ihn doch auf 60 km/h und freu dich darüber, dass du nicht mehr zahlen musst, als wenn er nur 50 km/h fahren würde!
Komischerweise hab ich noch nie gehört, dass da ein Unterschied gemacht wird bei den veschiedenen Geschwindigkeiten. Es ist nur so, dass dein Roller nur 50 km/h fahren darf, nur alte Roller (z.B. die Schwalbe) dürfen 60 km/h fahren, die neueren sind alle so ausgelegt, dass sie nicht mehr als 50 km/h schnell fahren können.
die neueren sind alle so ausgelegt, dass sie nicht mehr als 50 km/h schnell fahren können.
45kmh!!
Also, wir verkaufen ja auch diese Dinger und die genauen Fahrzeugangaben sind meist nur für das Bundesamt in Flensburg. Bei Kontrollen kann natürlich der Versicherungsschutz flöten gehen, wenn denn abweichend von der Betriebserlaubnis zu schnell gefahren wird.
das solltest du am besten mit deiner Versicherung klären (anrufen) die werden dir sagen können wo da bei ihnen die Unterschiede liegen.
ich könnte mir denken 45 normal, 50 die altenhaben noch die 50 km/h auf dem Brief und die DDR- Kiste welche sogar 60 darf.
auf deinem fahrzeugschein steht wie schnell der roller fahren darf, dass musst du angeben