Gedrosselter Roller wieder entdrosseln. Frage zu den Papieren.

3 Antworten

Der richtige erste Weg wäre gewesen, nach der TÜV Abnnahme die Original Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle in 25 km/h änderm zu lassen. (Wird aus dem TÜV / DEKRA Bericht rauskopiert und drangeheftet und gesiegelt, bei StVA ist das dann vermerkt. Das muß auch so sein, denn der TÜV/DEKRA erstellt nur ein Gutachten zur Änderung, die Betriebserlaubnis erteilt immer die Zulassungsstelle, auch bei zulassungsfreien aber betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeugen. (ist ja auch logisch, es kann zu einem Fahrzeug keine zwei BE geben)

Manche Leute vergessen das, und meinen, die TÜV / DEKRA Abnahme alleine würde reichen. Wenn Dein Vorbesitzer damit bei StVA gewesen ist und der TÜV Bericht an die BE gesiegelt wurde, dann benötigst Du wieder eine neue Abnahme um das wieder auf 45 km/h umschreiben zu lassen. Wenn der Vorbesitzer das geschampt hat und nur mit der Bescheinigung vom TÜV rumgefahren ist, dann ist die BE als Mofa ja noch gar nicht erteilt.

Im Zweifelsfalle solltest Du bei der Zulassungsstelle nachfragen, als was Dein Roller dort registriert ist. Sollte der dort als Mofa stehen, dann mußt Du wieder zum TÜV / DEKRA und dann zur Zulassungsstelle. Steht er beim StVA als Roller 45 km/h (also damals nicht korrigiert), dann bau die Drossel aus und fertig

die drosselbescheinigung dient m. w. nur für die versicherung, bzw. für die polizei bei altersbegrenzter nutzung.

entdrosselst du das gerät, liegt es doch in der zulassungsbescheinigung. somit alles OK

Also, ist es nicht nötig nochmal zum Tüv zu fahren?

@MrAnonymus77

wenn es fachmännisch gemacht wird, nein. abgesehen davon, der TÜV hat da wenig mit zu tun. fachwerkstatt reicht aus.

Wenn du das Fahrzeug baulich veränderst, erlischt die Zulassung. Ohne Bescheinigung vom TÜV kannst du damit nicht einfach weiter fahren.