25 km/h Roller wurde von Versicherung auf 45km/h angemeldet?

4 Antworten

Ich habe nämlich noch die alten 45km/h Papiere und könnte, demnach bis mein Bruder im April den Mofaführerschein macht, 45 fahren

Das Fahrzeug ist im zentralen Fahrzeugregister entweder als Mofa oder als KKR eingetragen.

Die alte Betriebserlaubnis hätte eingezogen oder entwertet werden müssen, wenn eine neue ausgestellt wurde.

Entweder ist deine neue Betriebserlaubnis also keine Betriebserlaubnis, sondern nur ein wertloses Änderungsgutachten, oder man hat sie versehentlich nicht eingezogen, dann würdest du ein ungültiges Dokument nutzen.

Alles klar. Vielen Dank. Habe ich verstanden. Aber zwecks der Versicherung macht es tatsächlich keinen Unterschied zwischen 45 und 25?

@Jonash27

Preislich keinen Unterschied.

Versicherungstechnisch ist es egal. Aber wenn das Fahrzeug mit 45 kmh eingetragen ist, darf es jemand mit Mofaprüfung nicht fahren. Und Mal so undal so geht nicht, eine Drosselung muß eingetragen sein.

Ja ist aktuell auch gedrosselt und habe den TÜV Zettel dafür, wo drin steht welche Drosseln verbaut sind. Da ist auch die Höchstgeschwindigkeit von 25 beschrieben. Aber gleichzeitig hab ich auch noch die alten 45 km/h Papiere. Der Vorbesitzer gab mir beim Kauf beide mit...

@Jonash27

Passt doch, 25 ist auch bei uns bei bis 45 km/h drin.

Aber wenn das Fahrzeug mit 45 kmh eingetragen ist, darf es jemand mit Mofaprüfung nicht fahren.

Natürlich darf jemand mit Mofaprüfbescheinigung das Fahrzeug fahren. Die eingetragene Geschwindigkeit spielt keine Rolle. Ein Mofa ist fahrerlaubnisfrei, wenn seine Bauart Gewähr dafür bietet, dass es eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten kann. Das Fahrzeug entspricht dann nicht der Betriebserlaubnis, aber es kann keine fahrerlaubnisrechtliche Straftat vorliegen.

@migebuff
Ein Mofa ist fahrerlaubnisfrei, wenn seine Bauart Gewähr dafür bietet, dass es eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten kann. Das Fahrzeug entspricht dann nicht der Betriebserlaubnis, aber es kann keine fahrerlaubnisrechtliche Straftat vorliegen.

Das ist so nicht ganz korrekt. Auch wenn die Mofa-Prüfbescheinigung im juristischen Sinne keine Fahrerlaubnis ist, so wird die zum Führen eines Mofas trotzdem benötigt. Wer ganz ohne Fahrerlaubnis ein Mofa fährt, muss folglich auch mit Strafen rechnen. Komplett fahrerlaubnisfrei sind nur E-Scooter (eKFV).
Dass der Verstoß „Führen eines Mofas ohne Prüfbescheinigung“ nicht so streng geahndet wird wie „Fahren eines Kfz ohne Fahrerlaubnis“, mag sein.

@schwarzerkicker

Meine Aussage ist korrekt, solange die FeV nicht umgeschrieben wird.

§4 FeV:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,

Wenn es keiner Fahrerlaubnis bedarf, ist das Fahrzeug fahrerlaubnisfrei.

@migebuff

Wenn das so ist, kann ja jeder 14-Jährige schon Mofa fahren und auf diese Prüfbescheinigung verzichten. Fahrradprüfung aus der Grundschule langt dann auch.

@schwarzerkicker

Nein, da das Mindestalter zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen bei 15 Jahren liegt, ausgenommen sind Elektrokleinstfahrzeuge, §10 Abs 3 FeV.

Das Fahren ohne Prüfbescheinigung kostet 20€, Tatbestandsnummer 205000.

Da wurde aber von Papa/Mama einiges nicht verstanden, eine Versicherung kann Roller nur versichern bis 45km/h, bis 50 oder bis 60.

Wenn ich mich an meine Schulzeit erinnere, ist 25 bei bis 45 drin.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ist denn die Änderung vom TÜV in deinen Papieren eingetragen worden?