Roller 60 statt 45 Km/h

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Ich würd den eher Drosseln lassen, falls du einen "neueren" Rollerschein hast, da darfst du ja nur 45 km/h mit fahren. Es kommt hier nämlich nicht nur auf die Versicherung an, sonder auch auf deinen Führerschein.

Ein Nachbar von mir hat einen 50 ccm Roller, der fährt 65 km/h. Beim TÜV hat er sich eine Bescheinigung geholt, das alles Original ist und der Roller trotzdem 65 km/h fährt. Damit ist er trotz des 45 km/h Führerscheins legal auf dem 65 km/h Roller unterwegs. Diese Variante kostet jedoch etwas Geld.

Es kommt auf den Führerschein an, den du hast! Ist das Fahrzeug auf 60Km/h zugelassen und du verfügst nur über eine Klasse M Fahrerlaubnis (45km/h-50Km/h), muss das Fahrzeug gedrosselt und bei der Versicherung umgeschrieben werden. Das gilt für alle Führerscheinklassen, wo die 50-Km/h-Regel für solche Fahrzeuge aufgeführt ist. Dazu steht es da ...

Frisieren ist = Hinterhof und Kellerverbastelung. Legale Leistungssteigerungen gibt es und das Einfachste ist die Auspuffanlage. Da gibt es ausreichende mit genügendem Potenzial und einer ABE oder einem Teilegutachten. Diese angepasst mit Variogewichten und du fährst 60Km/h. Das Beste daran, deine Betriebserlaubnis ist nicht erlöschen!

Es sind auch 130km/h mit einer Leistung von weit über 20Ps legal realisierbar. Nur dafür müssen Vergleichseintragungen, Material-, Festigkeits-, Abgasgutachten erstellt und vorgewiesen werden. Das Ganze über eine Einzelabnahme und die Rennleitung kann einem die Birne lecken.

Angemeldet bis 60 km/h? Aber du hast doch bloß Klasse M, also bis 45 kmh, geh ich davon aus? Dann darfst du den garnicht fahren? Oder er braucht ein großes schild und du den A1. Oder es ist ne Schwalbe, die 60 fahren darf ;)

Sobald du ein bisschen dran rum fummelst, kannst du deine Versicherungspolice auch gleich weg werfen. Dadurch erlischt die Betriebserlaubnis, und du darfst überhaupt nicht mehr damit fahren.

den berg runter fährt er bestimmt seine 60 ?!
60 ist die HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT! das heisst noch lange nicht das er immer 60 fährt!
und frisieren ist IMMER ein versicherungsbetrug, und das fällt nicht mehr unter ein kavaliersdelikt.