125ccm gedrosselt fahren mit Autoführerschein?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

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Erlaubt! 0%

5 Antworten

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Nicht erlaubt!

Nein, darf sie hat unrecht^^. Mehr als 50 ccm darf sie nicht fahren.

  • Klasse M: Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)

Auszug aus § 6 FeV, Einteilung der Fahrerlaubnisklassen, unter Klasse M

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

So, das darfste deiner Schwester jetzt unter den Riechkolben halten. :D

Ausnahme wäre: Sie hätte die alten Fahrerlaubnisklassen 3 oder 4 vor dem 01.04.1980 gemacht, dann hätte sie auch die Klasse A1. Davon bin ich aber nicht ausgegangen, weil sie dann ja nicht auf 45 km/h hätte drosseln wollen/müssen. ;)

Vielen Dank für den Stern. ;)

Nein, der Hubraum ist entscheidend und den kann man nicht drosseln.

Man könnte es schon drossel gaszug schaltung kupplung einspritzung etc aber es ist ja genormt deshalb nicht

In Österreich: Es ist möglich mit dem autoführerschein Krafträder bis 125 ccm zu fahren. Allerdings muss das im Führerschein vermerkt sein- dafür benötigt man einige Fahrstunden in der Fahrschule- dann wird das eingetragen.

Nicht erlaubt!

Nein sie hat Unrecht. Der darf nur 50ccm haben mit Autoführerschein, außer er wurde vor 1980 gemacht, dann dürfte sie offiziell eine 125er fahren

Nicht erlaubt!

Aber einen 80ccm Roller darf man mit Autolappen fahren^^

Sie dürfen mit dem Führerschein der "alten" Klasse 3 folgende Motorräder fahren:

Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:

Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.

Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:

Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:

    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH8) 50 km/h);
    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)

Hm, wer 80 ccm fahren darf, darf auch 125 ccm fahren^^. Aber steht ja alles unter dem von dir zitierten. ;)