Roller vom Kumpel Fahren - Versicherung?
Mein Bester freund hat zu seinem 16. Geburtstag einen Roller geschenkt bekommen, jedoch noch keinen Führerschein. Ich aber schon; und er wünscht sich, dass ich mal ne Runde mit ihm auf seinem Roller drehe.. Aber wie siehts da mit der Versicherung aus? -Bin ich versichert wenn ich fahre? -Ist der Roller versichert wenn ich fahre? -Ist mein Freund versichert wenn ich Fahre?
P.s.: Ist ein 50ccm mit 45 Km/h höchstgeschwindikkeit/ zugelassen/ zuverlässig; hat 3000 Km aufm Tacho.
8 Antworten
Hallo,
Roller dieser Bauart sind i.a.R. mit einem Versicherungskennzeichen versehen, da sie nicht zulassungspflichtig sind.
Ist ein solches - für 2015 - gültiges Kennzeichen angebracht, besteht schon einmal Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflicht.
Dies bedeutet, dass Du als berechtigter Fahrer (Du hast die Erlaubnis, den Roller zu benutzen + Du hast den passenden Führerschein) Schutz hast, wenn Du jemanden Drittes schädigst.
Ob Teil-Kaskoschutz (z.B. gegen Diebstahl besteht) kann man aus dem Versicherungsschein ersehen, der ja immer mitzuführen ist, wenn man mit dem Roller unterwegs ist.
Anders sieht es aus, wenn Du etwas an dem Roller beschädigst. Hier besteht kein Versicherungsschutz und wenn Du Deinen Freund schuldhaft schädigst, musst Du den Schaden privat ersetzen. (dies gilt sinngemäß auch für Schäden am Freund selber).
Viele Grüße
Loroth
Einen völligen Ausschluß Dritter hab ich noch nicht gesehen. Es gibt Verträge, wo man Fahrer einträgt, fährt ein andere, ist der trotzdem versichert, aber die Prämie kann erhöht werden.
Der Unfallgegner wird in diesem Fall erstmal von der Versicherung entschädigt und diese lässt sich dann vom Versicherten oder Unfallverursacher samt Nachforderungen der zu wenig bezahlten Beiträge+Strafe entschädigen.
Nur, wenn der Versicherungsvertrag nicht "Dritte" ausschließt.
Eine Kfz-Haftpflicht kann keine Dritten ausschließen. Das widerspräche ihrem ur-eigenen Sinn.
Der Schaden des unbeteiligten Dritten ist grundsätzlich durch die Kfz-Haftpflicht zu regulieren...
Ich habe auch nichts gegenteiliges geschrieben.
Dann solltest Du nochmal genau lesen. Es geht in der Frage NICHT um den Unfallgegner!
Die KFZ Haftpflicht ist eine Fahrzeugversicherung, keine Fahrerversicherung.
Wenn das Fahrzeug versichert ist besteht Versicherungschutz, egal wer es fährt.
Aber bei Auto ist das doch anders oder?
Das kommt auf die Versicherungsbedingungen - vor allem den Ausschlüssen - an.
Nö, tut es nicht.
Ach so ... dann sind diese ganzen Sondertarife, bei denen andere Fahrer ausgeschlossen werden, eigentlich nur bedingungslose Rabatte?
Es geht in der Frage um den Versicherungsschutz bei einem Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, etc.
Da gibt es keine Ausschlüsse von Fahrern - und schon gar nicht von Leistungen bei der Haftpflicht (s. oben). Ebenso wie es in diesem Zusammenhang "Sondertarife" gibt.
1. wurde für diesen Roller schon eine Versicherung abgeschlossen ?
wenn ja weiter zu Punkt 2
2. handelt es sich bei diesem Roller um einen Zweisitzer.
wenn ja weiter zu Punkt 3
3. sollte man aber trotzdem in die Fahrzeugpapiere schauen, denn dort ist das Geburtsdatum des jüngsten Fahrers eingetragen.
Also wenn Du älter bist als dein Freund dürftest Du den Roller fahren.
Wenn die Punkte 1 - 3 mit ja beantwortet wurden, darfst Du den Roller fahren.
Ansonsten - Nein
Gruß A.
sollte man aber trotzdem in die Fahrzeugpapiere schauen, denn dort ist das Geburtsdatum des jüngsten Fahrers eingetragen.
Hä? Wieso sollten Bestandteile des Versicherungsvertrages in der Betriebserlaubniss des Fahrzeugs stehen ?
Dir ist bekannt welche Papiere man beim fahren eines Rollers mitführen muss ? Diese Papiere nennt man auch Fahrzeugpapiere.
Hat der Roller ein Nummernschild? Ist die Prämie bezahlt? Dann kannst du damit fahren.
>Dies bedeutet, dass Du als berechtigter Fahrer (...) Schutz hast, wenn Du jemanden Drittes schädigst.
Nur, wenn der Versicherungsvertrag nicht "Dritte" ausschließt.