Roller von Freund fahren versichert?

3 Antworten

Ja, mit dem Einverständnis Deines Freundes darfst Du den Roller fahren! Etwaige damit verursachte Schäden sind durch die Kfz-Haftpflicht abgedeckt! Eine eigene Privathaftpflicht ist hierfür nicht erforderlich, aber dennoch ratsam für die Absicherung sonstiger von Dir verursachten unbeabsichtigen Schäden!

Eine eigene Privathaftpflicht ist hierfür nicht erforderlich, aber dennoch ratsam für die Absicherung sonstiger von Dir verursachten unbeabsichtigen Schäden!

Welche Schäden meinst du denn, im Zusammenhang mit dem Fahren eines Rollers???

In Deutschland gibt es für Kraftfahrzeuge keine Personenversicherung.

Hier ist immer das Fahrzeug versichert. Setzt aber voraus, dass jede Person die das Fahrzeug fährt einen gültigen Führerschein hat, weder Alkoholisiert ist, noch Drogen eingenommen hat.

Aber bei Autonist das doch anderst bei manchen Versicherungen dürfen nur die leute das Fahrzeug führen die im selben Haus wohnen oder so...?🤔

@Ercan42

Wo hast du denn diesen Unsinn her?

Was darf man denn unter dem Begriff Autonist verstehen?

Die berechtigten Fahrer sollten bei der Kfz-Versicherung angegeben sein.

Allerdings wenn ein Schaden passiert durch einen Fremdfahrer, wird der Fremdschaden immer bezahlt. Nur der Versicherungsnehmer kann unter Umständen eine Vertragsstrafe erhalten, bzw. in Einzelfällen auch in Regress genommen werden.

Norbert Uhrig: Ich hatte das Wort: "hierfür" mit Absicht fettgedruckt! Ich beziehe mich deshalb auf etwaige Schäden, welche nicht mit dem Fahren des Rollers im Zusammenhang stehen!