rohrbruch in der küche

2 Antworten

es is sache der wbg den schaden zu beheben,bzw das zu veranlassen und für ersatz zu sorgen,die versicherung der gesellschaft hat auch für die schäden aufzukommen

Die Frage ist, ob Lüften nicht ausreicht (der Einsatz eines Entfeuchters den Vorgang wesentlich beschleunigt). Diese Entscheidung trifft häufig der Sachverständige der Versicherung, der natürlich AUCH bemüht ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Es kann durchaus in der Verantwortung des Mieters liegen, durch eine Räumung die Reparatur zu ermöglichen. Dabei anfallende Kosten kann man bei der Versicherung geltend machen (und die wird sich sträuben und zieren, eigene Erfahrung).

Worauf Du nicht hoffen oder warten solltest, ist, dass ein Trupp anrückt, die Küche räumt und nach der Reparatur wieder ein- und aufbaut, zumindest nicht, wenn es "schnell" gehen soll ...

Ob die Gebäudeversicherung auf für Folgeschäden gerade stehen muss ...

Wir sind bei einem ähnlichen Fall auf die Hausratversicherung verwiesen worden, die auch bezahlt hat, sich aber das Geld von der Gebäudeversicherung "wiedergeholt" hat (laut Vertreter).