Rechtslage , wer muss für den Schaden aufkommen?

3 Antworten

Zur Anwaltssuche gibt es genügend Ressourcen - neben der örtlichen Anwaltskammer natürlich.

Aus den eingestellten Bildern ergibt sich allerdings eine ganz andere Frage. Hier ist offenbar über Monate, wenn nicht Jahre hinweg Wasser ausgetreten. Das ist kein Schadensbild, das sich über Nacht so darstellen würde. Und um eine tragende Wand kann es sich hier nicht handeln, sonst wäre es irrelevant, ob Sonder- oder Gemeinschaftseigentum betroffen ist; hier greift nur eine gesonderte Versicherung des Eigentümers des Sondereigentums. Damit reduziert sich m.E. die Streitfrage darauf, ob durch ein früheres Eingreifen der HV die Schäden an weiteren Einheiten hätten verhindert oder verringert werden können, und um welchen Betrag ggfs. die Forderung der HV diesbezüglich zu kürzen wäre. Auch die Kürzung der Hausgelder ist m.E. hier sachlich ohne Zusammenhang erfolgt, was auch das (Versäumnis-) Urteil des Gerichts diesbezüglich erklären dürfte - die Wohngelder sind Forderungen der WEG zur ordentlichen Haushaltsführung derselben gemäß Beschluss. Sie haben mit zivilrechtlichen Forderungen nichts zu tun.

Ich fürchte Du, denn Deine Hausverwaltung ist ja nur Deine Vertreterin.

Was sagt denn Dein Berater/Makler, bei dem Du eine VGV abgeschlossen hast?

Hat der wirklich keinen Plan?

schleudermaxe  15.07.2020, 16:49

Ich sehe in Deinem Links nichts von führen, da geht es um eine Strafanzeige, aber nicht um eine Klage.

Zudem ist es ja gar nicht Deine Hausverwalterin, sondern die der WEG.

Und wenn Du gemäß TE wirklich zuständig bist, ist es ja nun auch wirklich Deine Angelegenheit

Binde also einfach ein Deine Haftpflichtversicherung, die hoffentlich Dein Berater/Makler Dir verkauft hat, falls die VGV der WEG Regress nehmen möchte.

Viel Glück.