Wassereintritt Eigentumswohnung kurze Zeit nach Kauf. Vorbesitzer wusste von dem Problem. Schadensersatz?

6 Antworten

.... kein Makler ist verpflichtet, irgendwelche Niederschriften einer WEG zu liefern. Ein Interessent hat mit Vollmacht des Verkäufers das Recht, beim Verwalter in die Unterlagen zu schauen. Dies wurde wohl nicht praktiziert.

Der BGH hat ausgeurteilt, das solche Schäden zu Lasten des Sondereigentümers gehen.

Schaue vorsorglich in die TE, was dort zu diesen Angelegenheiten vereinbart wurde. Viel Glück.

Balkone sind ja gemeinschaftliches Eigentum. Somit hat die WEG ggf. für einen Zutritt zwecks Kontrolle/Reparatur zu sorgen.

zum Anwalt gehen und dort das Richtige veranlassen

All die von dir genannten Vorgehensweisen kommen in Betracht. Allerdings ist das Ganze meiner Meinung nach so komplex, dass ich dringend zu einem Anwalt rate. Ansonsten gehst du schneller baden, als du gucken kannst. Und das meine ich nicht auf den Wassereintritt bei euch bezogen.....

Dito, Anwalt!

Allerdings würde ich mal daovn ausgehen, dass das arglistige Täuschung war und du den Kauf rückabwickeln kannst - mit entsprechendem Schadenersatz. Allerdings wird der Vorbesitzer sagen, dass der Schaden ja fachmännisch behoben wurde und er deshalb nicht verpflichtet war, den Mangel anzugeben (war ja aus seiner Sicht kein Mangel).

Konzentriere Dich mal auf den Nachbarn über Dir. Das ist vielversprechender.

Viel Glück. Du hast da eine echte Sch.... am Hacken.
Wie heißt es doch? Amateur kauft. Profi mietet.

Zum Einen sollte Ihnen bewusst sein, dass wir hier keine Rechtsberatung von uns geben dürfen und zum Anderen ist die Situation für Laien zu komplex und sollte daher einem Rechtsanwalt vorgelegt werden.