Muss Kfz-Versicherung für Kostenvoranschlag aufkommen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du den Schaden NICHT reparieren lässt, muss die Versicherung natürlich KEINEN Kostenvoranschlag bezahlen. Bei einer Reparatur werden die Kosten für den Kostenvoranschlag von der Werkstatt wieder verrechnet.

Eine faire Kfz-Werkstatt verrechnet die Kosten für einen KVA, wenn die Reparatur anschließend in dieser Werkstatt durchgeführt wird. Sprich sie schreibt diese Rechnung dafür wieder gut.

Nein, muss sie nicht, da die Werkstatt die Kosten des KV bei einer Reparatur gutschreiben.

Das Autohaus, das die Reparatur durchführte, hat mir für einen
Kostenvoranschlag 90 € in Rechnung gestellt. Die Versicherung hat die
Kostenübernahme des KVA abgelehnt. Wie ist die Rechtslage? Muss die
Kfz-Versicherung den Kostenvoranschlag übernehmen oder muss ich den
selbst bezahlen?

Hey Thommy1909,

den Kostenvoranschlag darf die Werkstatt nur in Rechnung stellen, falls vorher vereinbart! Hierzu gibt es ein Urteil, dass in der Regel ein Kostenvoranschlag nichts kosten darf, ausser man hat vorher die vereinbart.

Mit einem Kostenvoranschlag legt der Unternehmer den voraussichtlichen
Umfang der Arbeiten und die dafür anfallende Vergütung fest. Gerade bei
größeren Arbeiten werden häufig mehrere Kostenvoranschläge eingeholt.
Wann muss man nun für einen Kostenvoranschlag zahlen? Das Gesetz spricht übrigens vom Kostenanschlag statt vom Kostenvoranschlag. Es ist aber dasselbe gemeint.

Gemäß § 632 Absatz 3 BGB ist ein Kostenanschlag im Zweifel nicht zu vergüten. Der Handwerker hat nur dann einen Anspruch auf eine Vergütung für den erstellten Kostenanschlag, wenn er dies mit dem Verbraucher individuell in einem Vertrag vereinbart.

Gruß siola55

Das Autohaus, das die Reparatur durchführte, hat mir für einen Kostenvoranschlag 90 € in Rechnung gestellt.

Wenn dies vorher mit dir vereinbart wurde, dann musst du auch die 90 € zahlen.

Die Versicherung hat die Kostenübernahme des KVA abgelehnt. 

Die Versicherung hat keine Pflicht die Kosten für den Kostenvoranschlag zu übernehmen. Hättest du jedoch (schlauerweise) anders gehandelt:

  • Haftpflichtschaden: ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen oder wenn du den Schaden unter 715 € geschätzt hättest, eine Schadenskalkulation eines unabhängigen Sachverständigen beauftragt, dann hätten diese Kosten zu dem Haftpflichtschaden gehört und würden von der gegnerischen Versicherung erstattet.
  • Kaskoschaden: Deine Versicherung gemäß Versicherungsvertrag dazu aufgefordert einen Sachverständigen zu bestimmen / zu beauftragen der auf ihre Kosten ein Gutachten erstattet.

So hättest du dir die 90 € sparen können.