Mietwohnung verkauft, neue Eigentümer melden sich nicht. Wohin mit der Mietzahlung?

11 Antworten

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Ich frage mich, warum der bisherige Vermieter Euch nicht die Adresse des/r Käufer(s) mitgeteilt hat, in seinem Kaufvertrag muss diese schließlich genannt sein.

Du bist nicht verpflichtet, Ermittlungen anzustellen, um ihn herauszufinden. Legst Du aber Wert darauf, kannst Du mit Deinem berechtigten Interesse über das Grundbuch seine Adresse herausfinden. Andererseits wird das auch die Hausverwaltung tun müssen, von irgendwoher müssen die schließlich das Hausgeld bekommen.

Das ist aber mehr als seltsam, daß die Hausverwaltung nicht informiert war, der Vor-Eigentümer sich nicht meldet und der neue Eigentümer ebenfalls nicht.

Das Geld auf die Seite zu legen, ist shcon mal richtig. Selbstverständlich solltet Ihr die Informationen des vor-Eigentümers aufbewahren.

Ihr könntet natürlich auch mal zum Grundbuchamt gehen und den Eigentümer erfragen. Die Auskunft ist meines Wissens nach kostenlos.

Wenn der neue Eigentümer schon eingetragen ist, notiert die Adresse und schreibt ihn an.

Miete hat eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Innerhalb dieser Zeit kann der Vermieter die Miete einfordern, also lieber beiseite legen.


Was ist denn mit deiner Kaution?

Bei einem Vermieterwechsel steht bekommst du ansich deine Kaution zurück und musst auch diese an den neuen Vermieter zahlen. Meisst machen das alter und neuer Vermieter direkt miteinander, aber darüber musst du informiert werden.



Es ist äußerst unüblich, dass die Kaution bei Verkauf an den Mieter zurückgeht und dieser sie dann an den neuen Vermieter überweist.

Im Normalfall klären das Käufer und Verkäufer unter sich.

Kaution...

Diese Aussage ist unrichtig, in Gegenteil haften sowohl neuer als auch alter Eigentümer dem Mieter für die geleistete Kaution (§566 BGB)

Da der Ex-Vermieter laut eigener Aussage keinen Anspruch mehr auf die Miete hat und der neue Vermieter sich nicht meldet, würde ich die monatliche Miete einfach auf ein Sparkonto packen.  Sollte nun irgendeinem von beiden einfallen, euch die fristlose Kündigung zu schicken, braucht ihr ihm nur das Sparbuch zu übergeben. Damit wären jegiche angeblichen Mietrückstände geheilt und eine fristlose Kündigung unwirksam.

Wisst ihr, wer der Käufer ist? Ihr könntet natürlich übers Telefonbuch versuchen die Anschrift bzw. Telefonnummer herauszufinden. Aber es ist nicht Aufgabe des Mieter hinter der Bankverbindung des neuen Vermieters hinterher zu rennen.

Fragt bei der Hausverwaltung an, ob Ihr Miete und Nebenkosten an sie zahlen kann.

Wenn die auch keine Daten haben, wird auch kein Hausgeld gezahlt. Das kann für Euch Konsequenzen haben, z. B. wenn etwas abgestellt wird.

Ansonsten: Sparbuch, Tagesgeldkonto o.ä.