Unterbringung Haustier bei Wasserschaden / wer zahlt
Hallo. Ich habe einen Wasserschaden erlitten. Die Wohnung ist zu 75% unbewohnbar. Die aufgestellten Trocknungsgeräte verursachen Lärm und extreme Wärme. Für die Zeit, wenn ich auf Arbeit bin, wer kommt für die Kosten einer z.B Hundekita auf o.ä?
Muss die Versicherung des Verursachers (beauftragte Baufirma durch die Hausverwaltung) dafür aufkommen oder ist das eine "kann" Bestimmung! Und wenn die Versicherung es nicht zahlt, kann ich die Hausverwaltung in Regress nehmen, da sie der Auftraggeber ist?
Danke
2 Antworten
Derjenige der für den Wasserschaden aufkommen muss, der verantwortlich ist für die Misere, der muss dafür sorgen dass du und dein Hund wenigstens vorübergehend eine neue Bleibe finden. Du musst ja auch irgendwo wohnen. Auch dir kann man nicht zumuten in einer nassen Wohnung zu wohnen, womöglich Lungenkrank zu werden und so weiter. Notfals schalte einen Rechtsanwalt ein. Der bringt dich weiter.
Sprich das mit der Hausverwaltung ab. Was heißt denn zu 75% unbewohnbar? Ist sie nun unbewohnbar, oder nicht? Wenn ja, muss der Verwalter für eine Ersatzunterkunft für dich aufkommen. Wenn nicht, gibt es auch keinen Platz in der Hundekita.