Unterbringung Haustier bei Wasserschaden / wer zahlt

2 Antworten

Derjenige der für den Wasserschaden aufkommen muss, der verantwortlich ist für die Misere, der muss dafür sorgen dass du und dein Hund wenigstens vorübergehend eine neue Bleibe finden. Du musst ja auch irgendwo wohnen. Auch dir kann man nicht zumuten in einer nassen Wohnung zu wohnen, womöglich Lungenkrank zu werden und so weiter. Notfals schalte einen Rechtsanwalt ein. Der bringt dich weiter.

Sprich das mit der Hausverwaltung ab. Was heißt denn zu 75% unbewohnbar? Ist sie nun unbewohnbar, oder nicht? Wenn ja, muss der Verwalter für eine Ersatzunterkunft für dich aufkommen. Wenn nicht, gibt es auch keinen Platz in der Hundekita.