Wasserschaden im Keller wer zahlt?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Hausratversicherung des Mieters 100%
Hausratversicherung des Vermieters 0%
Keiner 0%

6 Antworten

Hausratversicherung des Mieters

Hallo Success20, zum einen hat suzisorglos schon ausführlich geantwortet, so dass ich nur noch einen Kommentar loswerden möchte. Wenn man Dir vorhält, Du hättest keine Ahnung, so ist das nicht weiter tragisch, weil man zum einen nicht alles wissen kann, zum anderen hat derjenige aber offensichtlich auch nicht viel Ahnung von Hausrat (HR) oder Versicherungsrecht und Schadensregulierung hat.

Egal wer den Schaden verursacht hat bezahlt die HR bei einem versicherten Risiko den NEUWERT, wie suzisorglos geschrieben hat. Dahingehend ist der Hinweis der Hausverwaltung, die üblicherweise keine HR hat, Du solltest es bei Deinem VR melden. Daneben gibt es natürlich für Dich immer noch die Möglichkeit bei dem Verursacher anzumelden, sofern man diesen findet. Dann kannst Du den Verursacher haftbar machen  wenn er gefunden worden ist. Ob er nun auch noch eine Haftpflicht hat oder nicht ist bei der weiteren Betrachtung unerheblich. Er oder der Haftpflichtversicherer bezahlen auf jeden Fall nur den ZEITWERT im Unterschied zur HR. Es ist also üblich seinen HR zu informieren, der den Schaden reguliert und dann beim Verursacher Regress nimmt. So läuft das ab, und wer so klug daher redet sollte dies dann selbst aber auch wissen.

Darüber hinaus gilt aber das Verschuldensprinzip, dh Du musst der Hausverwaltung ein Verschulden nachweisen können, was schwierig werden wird. Dann greift deren Haftpflicht, aber nur zum Zeitwert. Dabei ist noch zu beachten, dass die Versicherr davon ausgehen, dass die Sachen, die sich im Keller befinden, aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr in Gebrauch sind, auch hier droht ein entsprechender Abzug.

 

 

Du hast keine Hausratsversicherung????? Das ist sehr schlecht, Dein Vermieter hat Recht. Wo kommst Du denn her? Eine Hausratsversicherung muss sein. Du hast keine Ahnung, was alles passieren kann. Das mit dem Widerspruch kannst Du vergessen, die würden höchstens Deinem Vermieter sagen, er solle nur noch Mietverträge zulassen, wenn eine Hausratsversicherung vorliegt.

Success20 
Fragesteller
 02.05.2011, 10:43

Aus Berlin. Ehrlich? Aber wie gesagt ICH habe den Schaden doch nicht verschuldet??

Mietnormade  02.05.2011, 10:44

Hausrat ist keine Pflichtversicherung und muss gar nicht sein. DIe Haftpflicht des Vermieters zahlt.

Success20 
Fragesteller
 02.05.2011, 10:46
@Mietnormade

sorry aber dein name verunsichert mich etwas. Grins. Wie sicher bist du dir denn?

Mietnormade  02.05.2011, 10:48
@Success20

1000% das der Verursacher haftbar ist. Heisst nicht umsonst EIgentum verpflichtet. Der Besitzer des Wasserrohres haftet für den Schaden im Haus der Hausbesitzer auf der Strasse die Wasserwerke.

Success20 
Fragesteller
 02.05.2011, 10:52
@Mietnormade

Brauche ich denn für weitere Verhandlungen eine Hausratversicherung die sich mit der Hausverwaltung in Verbindung setzt oder kann ich auch einfach selbst einen widerspruch einlegen?

Hausratversicherung des Mieters

Wenn du den Keller gemietet hast (das geht aus deiner Frage nicht hervor), dann ist deine Hausratversicherung für den Schaden zuständig. Die Hausverwaltung hat keine Hausratversicherung, da sie keinen Hausrat hat. Die sind nur gegen Schäden am Gebäude versichert.

Success20 
Fragesteller
 02.05.2011, 10:42

Ja ich habe ihn gemietet. Aber ist die Hausverwaltung nicht verpflichtet Mieträume in einen Guten Zustand zu bringen, so dass kein Schaden entstehen kann? Es war ja auch nicht meine Schuld, dass das rohr bricht, sondern es wurde von der hausverwaltung in keinem guten zustand gehalten. Wie sicher bist du dir?

Mietnormade  02.05.2011, 10:43

Wenn der Dachziegel aufs Auto fällt zahlt die selbe Versicherung die beim Rohrbruch auch zahlt. DIe Haftpflicht des Eigentümers. Auch wenn der kein Auto und kein Hausrat hat.

Mach Deiner Hausverwaltung den Vorschlag das Du den Schaden mit der Miete verrechnest. Üblicherweise zahlt das die Haftpflicht vom Hauseigentümer.

Wieso Deine Hausratversicherung? Wer hat den Schaden verursacht? Derjenige steht entweder mit seiner Haftpflichtversicherung dafür ein oder, wenn er keine hat, mit dem eigenen Vermögen. Hier zählt wohl das Verursacherprinzip.

Wenn der Schaden natürlich durch höhere Gewalt oder die maroden Leitungen in dem Haus entstanden ist, dann haftet der Eigentümer.

Deine Hausrat haftet nur für Dein Eigentum und wenn Du für den Schaden selbst verantwortlich bist. Da Du keine hast, bleibst Du in diesem Fall auf dem  Schaden sitzen. Da Du keine hast, gilt das Letztere.

 

PS: Was ist das für ein Unfug,  darüber eine Abstimmung loszutreten? Die Optioni "Hausrat des Vermieters" zeigt schon  mal, daß Du absolut keine Ahnung hast.

Success20 
Fragesteller
 02.05.2011, 10:50

Entschuldige, dass ich auf nummer sicher gehen wollte und auch ein abstimmungsergebnis haben wollte, so dass ich erkenne was die mehrzahl sagt. Was ist das für ein Unfug sich über die Fragetechnik anderer aufzuregen? Und wofür ist gutefrage.net da? Ich glaube zum teil sitzen hier viele Leute die keine ahnung haben und deswegen Fragen stellen.

Danke trotzdem für die Antwort - Leben und leben lassen.

CharlesWaldorf  02.05.2011, 12:21
@Success20

Entschuldigung angenommen.

Wenn die Mehrzahl falsche Antworten gibt, dann ist das demnach auch in Ordnung? Hauptsache es ist die Mehrheit. Naja, von mir aus.

Schade um die Mühe...

Schauen wir in Zukunft halt besser, wer an einer sachlich richtigen Antwort interessiert ist oder nur mal ein wenig für Unterhaltung sorgen will.

VersBerater  03.05.2011, 00:24

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