Rechtsbelehrung bei Verhaftung

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er ist auch in der BRD zu belehren. Auch muss nach StPO der Grund der Festnahme gesagt werden. Zudem gilt noch Artikel 5 der europäischen Menschenrechtskonvention.

LeaderG  30.04.2010, 06:55

Ja, der grund muss genant werden, mehr aber nicht. Erst bei einer vernehmung muss man belehrt werden, z.B. das man sich nicht selbst belasten muss. Aber so wie in US filmen gibts das nicht.

Im Übrigen gibt es da keinen vorgeschrieben Text. Der Beschuldigte muß einfach nur über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt werden. Daß man einen Rechtsanwalt gestellt bekommt, wenn man sich keinen Leisten kann, wäre eine tolle Sache, das gibts aber in Deutschland nicht. Da bekommt man nur einen Anwalt, wenn es sich um einen Fall der notwendigen Pflichtverteidigung handelt.

natürlich gibt es das auch in DE!

"Sie haben das Recht zu schweigen. Alles, was Sie sagen, kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Sollten Sie sich keinen leisten können, stellt Ihnen das Gericht einen zur Verfügung."

... des beste im Falle des Falles "Maul halten! und nix sagen"

PepsiMaster  29.04.2010, 18:29

das gibt es vielleicht in Amerika oder in tollen Krimis ... aber diesen Satz wirst Du so niemals von einem Polizeibeamten in Deutschland hören ... da klingt das ein bisschen anders...

das ganze nennt sich miranda warning. google mal danach. aber ja, dass gibts auch bei uns... gestützt auf die EMRK