Kuckuckskind in / auf den Philippinen von Philippina zur Welt gebracht einem Deutschen untergejubelt
weiß zufällig jemand wie das im Philippinischen Recht ist. Eine Philippina, hier in Deutschland hat mit einem Deutschen gelebt und war verheiratet. Sie bekam "geheim" auf den Philippinen während der Ehe mit dem Deutschen ein Kind, gab den Ehemann als Vater des Kindes an, doch dieser wusste nix davon. Lt. meinem Anwalt gilt jedes in einer bestehendene Ehe zur Welt gebrachte Kind in Deutschland erst Mal als ehelich, d.h. der Gatte als Vater, bis ein Gegenteil bewiesen ist. Wie ist das auf den Philippinen. Es gäbe noch den Geschwister DNA Test. Wie komme ich an Gen Material des Philippinischen "Kindes"? Vor doofen nicht helfenden Antworten ist Abstand zu nehmen.
3 Antworten
Das Ganze ist voellig ueberfluessig. Da auf den Philippinen ein Kind grundsaetzlich erstmal alleine der Mutter zugerechnet wird, und der Vater offiziell weder Rechte noch Pflichten hat, kann sie gar nichts tun. Solange sie sich auf den Philippinen aufhaelt. (Zwischen Deutschland und Philippinen gibts es kein Abkommen, wie z.B. mit Chile. ich habe selbst ein Kind auf den Philippinen) Zieht sie aber nach Deutschland, oder das Kind kommt nach Deutschland, dann gilt Deutsches Recht. Recht auf Kindergeld und Unterhalt und womoeglich Erbe. Dann muss durch einen Gentest bewiessen werden, dass jemand nicht der Vater ist. Falls er aber das Kind offiziell anerkannt hat, geht auch das nicht mehr.
Durch einen Gerichtsbeschluss.Eine Vaterschafstklage einreichen..Geht zum Anwalt,Einenn Spezialisten.Geht zur Anwalts Kanmmer,Die Dürfen nichts sagen,aber aus dem Heißen Brei den Sie drumrumreden kann man schon Etwas entnehmen-
Als leibliche Mutter kann ja sein.Und der Vater steht der drin.Wen Dein Vater Das Kind nicht anerkannt hat muß das Geklärt werden
der steht drin aber sie hat unterschrieben, nirgends eine Unterschrift von meinem Vater und sie hat dem Gericht gesagt, dass sie, die leibliche Mutter und er mein Vater das Kind ADOPTIERT hätten, habe ich da aussicht mit einer Betrugsanzeige?
Wenn Dein Vater das Kind Adoptiert hat,muss Es Darüber eine Uhrkunde geben,Da muss Dein Vater Die Uhrkunde Unterzeichnet haben.sonst ist das nicht gültig.Die Uhrkunde muss von einem Beamten ausgefertigt worden sein.
danke dafür - für diese Antwort - der <Punkt ist - sie hat zuerst beim Nachlassgericht angegeben, dass das Kind adoptiert wurde und nun nach Akteneinsicht ergab sich, dass sie die leibliche Mutter ist und meinen Vater als leiblichen Vater angegeben hat, wobei nirgends die Unterschrift zu sehen ist von meinem Vater
Dann hat sie vor Deutschen Gerichten schlechte Karten.Ich glaube ohne Vaterschafsnachweis kommt Sie nicht weiter,wenn Du Ihre Ansprüche zurück weist.
Wie kann man denn geheim ein Kind bekommen? War sie ein ganzes Jahr weg? Von dort aus dürfte es ihr auch schwer fallen, den Unterhalt einzuklagen.
sie war drei Monate hier dann unter dem Vorwand ihren schwer kranken Vater pflegen zu müssen 1/2 Jahr auf den Philippinen = 9 Monate! Männer können sich oft nicht vorstellen wie sie hereingelegt werden. Sie hat als Erzeuger auf der Urkunde meinen Vater angegeben, der ist tot.
Ich bin die liebliche Tochter und das Kind ist von seiner Witwe jetzt plötzlich aufgetaucht, hat nie in Deutschland gelebt. Zuerst sagte sie sie hätten es adoptiert, jetzt ist die Geburtsurkunde da und da steht sie drin als leibliche Mutter!