Anzeige wegen Unterschlagung, wie geht es weiter!?
Hallo, wer kann mir sagen, wie es nach einer Anzeige wegen Unterschlagung weiter geht? Ich habe ein Herrn angezeigt, der mir meinen reparierten Hifi Verstärker nicht zurück geben will.
Durch die Anzeige ist ja noch nicht sicher gestellt, das ich meinen Verstärker zurück bekomme. Sollte die Anzeige nur zu einer Strafe führen, kann man zusätzlich noch mit einem Anwalt auf Schadensersatz Klagen?
Kennt sich damit zufällig jemand aus?
4 Antworten
also die Polizei ermittelt nur den Strafbestand - sie wird den Verstärker nicht "einziehen"(beschlagnahmen).
Auf Herausgabe musst Du ihn dann privatrechtlich verklagen.
egal, das kann jeder
du musst hier die strafrechtliche von der zivilrechtlichen komponente trennen. durch die anzeige kann er rein faktisch nicht zu einem schadensersatz verurteilt werden. diese ansprüche müsstest du dann zivilrechtlich geltend machen.
allerdings ist ein anhängiges strafverfahren, vor allem dann wenn es bereits zu lasten des beklagten abgeschlossen wurde eine prima beweisgrundlage.dann geht es im zivilprozess nur noch um die höhe des schadensersatzes...
lg,Anna
Warum will er den Verstärker nicht zurückgeben?
Das weiß ich nicht. Ich bekomme den Herrn nicht mehr ans Telefon und auf Briefe per Einschreiben reagiert er auch nicht.
Unterschlagung ist ein Straftatbestand. Deinen Schaden musst du dann noch zivilrechtlich klären. (Wenn der Typ nicht zahlungsfähig ist, dann schmeißt du allerdings dein Geld aus dem Fenster und hast nichts davon.)
was für Anwalt benötige ich dafür, welches Fachgebiet?