Anzeige wegen Unterschlagung, wie geht es weiter!?

4 Antworten

also die Polizei ermittelt nur den Strafbestand - sie wird den Verstärker nicht "einziehen"(beschlagnahmen).

Auf Herausgabe musst Du ihn dann privatrechtlich verklagen.

was für Anwalt benötige ich dafür, welches Fachgebiet?

@Baluh80

egal, das kann jeder

du musst hier die strafrechtliche von der zivilrechtlichen komponente trennen. durch die anzeige kann er rein faktisch nicht zu einem schadensersatz verurteilt werden. diese ansprüche müsstest du dann zivilrechtlich geltend machen.

allerdings ist ein anhängiges strafverfahren, vor allem dann wenn es bereits zu lasten des beklagten abgeschlossen wurde eine prima beweisgrundlage.dann geht es im zivilprozess nur noch um die höhe des schadensersatzes...

lg,Anna

Warum will er den Verstärker nicht zurückgeben?

Das weiß ich nicht. Ich bekomme den Herrn nicht mehr ans Telefon und auf Briefe per Einschreiben reagiert er auch nicht.

Unterschlagung ist ein Straftatbestand. Deinen Schaden musst du dann noch zivilrechtlich klären. (Wenn der Typ nicht zahlungsfähig ist, dann schmeißt du allerdings dein Geld aus dem Fenster und hast nichts davon.)