Motorrad Beschlagnahmt?

6 Antworten

Dein Anwalt möchte ich jetzt nicht angehen, jedoch ist die Aussage : Kein Videobeweis bei dem Tatverdacht unachtsames Fahren vollkommen irrelevant. Wenn 2 Polizisten dies gesehen haben und dies auch so beglaubigen ist dies erst einmal so. Wenn du dagegen eine Beschwerde eingehst und evtl. vor Gericht gehst hat die Polizei immer noch 2 Zeugen gegen dich. Da du auch eine Falschaussage vor Gericht machen darfst, sofern nicht unter Eid (Als Zeuge, etc) und die 2 Polizisten dagegen halten ist es sehr wahrscheinlich, dass das Verfahren weiter läuft. Besprecht dies mit deinem Anwalt genauer vor Ort, da dieser Zugriff auf die Notwendigen Informationen hat.

Wenn du Fragen hast, schreibe bitte die Wahrheit und erfinde keine Geschichten.

Die Polizei hat mit Sicherheit dein Motorrad nicht beschlagnahmt weil du unachtsam damit unterwegs warst.

Dies könnte ich mir z.B. vorstellen, wenn du ohne Kfz-Versicherung unterwegs warst, bzw. wenn das Motorrad für eine Straftat verwendet wurde.

Wozu braucht die Polizei einen Video-Beweis?

Als sie das Motorrad beschlagnahmt haben, wird ja wohl Deine Fahrweise den Anlass dazu gegeben haben, und DAFÜR wird es sicherlich die Zeugenaussage eines oder mehrerer Beamten geben.

Wenn du dir für diesen Vorfall schon einen Anwalt genommen hast, dann wird dieser dir in deinem Anliegen auch fundiert weiterhelfen können.

Woher ich das weiß:Hobby

Wenn das Motorrad ein Zweitfahrzeug ist, ist es ein Hobby und somit hast du keinen Anspruch auf Entschädigung. Sollte das Motorrad das Hauptfahrzeug sein, gibt es 45€/Tag.

Urteil: BGH, Urteil vom 23.01.2018 – VI ZR 57/17

Unterfranke61  27.03.2019, 16:53

Hast du überhaupt die Frage verstanden und das BGH-Urteil gelesen?

Das BGH-Urteil trifft auf diese Frage zumindest nicht zu!

Und wie kommst du auf die Idee, dass die Polizei eine Nutzungsentschädigung zahlt?

2punkt0T  27.03.2019, 17:28
@Unterfranke61

Das es im Urteil um eine Beschädigung und beim Fragesteller um eine Sicherstellung geht habe ich gelesen.

Betrachtet soll das Urteil allerdings darauf, dass auch für Krafträder ein Nutzungsausfall geltend gemacht werden kann, sollte der Fragesteller im Recht sein. In welcher Höhe entscheidet dann ein Gutachter, das Gericht oder wer auch immer.

Unterfranke61  27.03.2019, 17:32
@2punkt0T

Und gemäß deinem ersten Absatz, trifft das genannte BGH-Urteil nicht zu.

Außerdem beschlagnahmt die Polizei aus dem angegebenen Grund, kein Fahrzeug. 

Also ist deine Antwort nicht zutreffend.

 In welcher Höhe entscheidet dann ein Gutachter, das Gericht oder wer auch immer.

Und auch dieser Kommentar ist falsch, denn so etwas entscheidet bei einer Gerichtsverhandlung kein Gutachter, sondern nur der Richter.