Ratenzahlung in Verzug, als Verkäufer was ist zu tun?

11 Antworten

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Im Allgemeinen gilt bei solchen Fällen: Man schreibt ihm per Einschreiben eine Frist von ein- oder zwei Wochen. Danach nochmal über eine Woche. Anschließend kann man beim Amtsgericht einen Mahnbescheid für unter 40€ beantragen: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnbescheid

Daraufhin hast Du einen Vollstreckungstitel. Und das Ding macht ihm klar, dass Du es ernst meinst und könnte ihm eventuell schonmal den nötigen Schub geben, Dir doch noch Dein Geld zu geben.

Andernfalls kannst Du es dann Zwangsvollstrecken.

Bitterkraut  09.05.2014, 12:50

allein auf den Mahnbescheid hin gibt's keinen Titel. Aber das ist ein Anfang, um einen zu bekommen.

NaapXin 
Fragesteller
 09.05.2014, 12:53

Habe gerade nochmal den Vertrag zur hand genommen und dort steht drinnen:

Der Gegenstand wurde am 14.07.2013 übergeben und bleibt bis zur Vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

Im Falle, dass der Käufer mit mehr als einer Rate in Rückstandt gerät, ist der Restbetrag in vollem Umfang sofort zur Zahlung fällig.

Für die fälligen Beträge unterwirft sich der Käufer der Zwangsvollstreckung in sein gesammtes Vermögen.

(sorry bei eventuellen rechtsschreibfehlern, habs nur schnell abgetippt vertrag ist fehlerfrei)

dass sollte mir doch was bringen oder?

Politikopfer64  09.05.2014, 12:57
@NaapXin

Zwangsvollstreckung geht nur mit Vollstreckungsbescheid, egal, was im Vertrag drinsteht.

Sofort alles fällig dürfte gültig sein, genauso wie der Eigentumsvorbehalt. Lasse Dich höflich in seine Bude bitten und dann schnapp dir das Teil und geh!

Politikopfer64  09.05.2014, 12:53

Diese 1-2 Wochen stehen nicht im Gesetz. Das hat sich eingebürgert, als höflich.

Beim Ausfüllen des Mahnbescheides, hole Dir Hilfe. Sonst fehlen nacher die Mahnkosten oder er ist ohne Zinsen.

Mit dem Dingen hast Du 30 Jahre Zeit das Geld einzutreiben, ohne erst mal 3 Jahre (zum Jahresende). Aber wenn er nix hat, dann zaubert der VB auch keines her und du hast nicht nur die 900 € verloren, sondern auch die Kosten eines VB. Auch Vollstreckungskosten musst du erst vorstrecken und dir dann von ihm wiederholen, aber packe mal einem nackten Mann in die Tasche.

So lange der Rechner nicht ganz bezahlt ist ist es DEIN Rechner, den der Kaäfer nutzt. Du kannst eine Miete einbehalten und den Restbetrag bei Abholung des Rechners ausbezahlen. Dann kannst Du den rechner anderweilig verkaufen. Schreibe dem säumigen Kunden eine letzte Aufforderung mit angemessener Frist, wenn diese verstichen ist, kannst Du den rechner abholen.

DerCAM  09.05.2014, 12:55
So lange der Rechner nicht ganz bezahlt ist ist es DEIN Rechner, den der Kaäfer nutzt.

Dies aber nur, wenn vertraglich ausdruecklich ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollstaendigen Bezahlung vereinbart wurde. Davon schreibt der Fragesteller aber nichts.

Ohne ausdruecklich vereinbarten Eigentumsvorbehalt ist das Teil laengst in das Eigentum des Kaeufers uebergegangen und der Eigentumsuebergang hat nichts mit der Bezahlung zu tun.

Bei einer belegbaren Ratenzahlungsvereinbarung bedarf es auch keiner weiteren Fristsetzung das sich die Faelligkeit der jeweiligen Zahlungen bereits aus dem Vertrag ergibt und sich der Kaeufer somit laengst in Verzug befindet.

NaapXin 
Fragesteller
 09.05.2014, 12:56
@DerCAM

Habe gerade nochmal den Vertrag zur hand genommen und dort steht drinnen:

Der Gegenstand wurde am 14.07.2013 übergeben und bleibt bis zur Vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

Im Falle, dass der Käufer mit mehr als einer Rate in Rückstandt gerät, ist der Restbetrag in vollem Umfang sofort zur Zahlung fällig.

Für die fälligen Beträge unterwirft sich der Käufer der Zwangsvollstreckung in sein gesammtes Vermögen.

(sorry bei eventuellen rechtsschreibfehlern, habs nur schnell abgetippt vertrag ist fehlerfrei)

dass sollte mir doch was bringen oder?

Wenn du einen schriftlichen Kaufvertrag hast, dann sende ihm einen Mahnbescheid, der gibt es in den Schreibwarengeschaeften zu kaufen oder man kann ihn auch herunterladen beim Amtsgericht.

Den Mahnbescheid fuellst du aus einschliesslich aller dir bisher entstandenen Kosten, einschliesslich Mahngebuehren, Portokosten und Kosten fuer den Gerichtsvollzieher. Diesen Mahnbescheid wird dann vom Gericht an den Schuldner per Postzustellungsurkunde zugestgellt.

Reagier er nicht innerhalb einer bestimmten Frist und legt auch keinen Widerspruch ein, dann besteht die Moeglichkeit einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Dann geht naemlich der Vollstreckungsbeamte hin und versucht eine Pfaendung durchzufuehren. Alle Kosten muss der Schuldner tragen und nicht du.

Das kann soweit gehen, das du den Rechner zurueckbekommst oder du hast auch die Moeglichkeit eine eidesstattliche Versicherung zu beantragen. Mit dieser kannst du herausfinden wo er arbeitet und welche Bankverbindung er hat. Danach kannst du entweder eine Kontenpfaendung veranlassen oder aber auch eine Lohnpfaendung.

Dies ist die kostenguenstigste Moeglichkeit an dein Geld zu kommen, denn ein Anwalt verlangt ja noch Gebuehren usw.

Oder du gibst ihm das Geld was er dir bezahlt hat wieder zurueck und erhaelst dafuer den Rechner zurueck. Dies waere die einfachste Loesung und auch kostenguenstigste, falls der Rechner noch in einem guten Zustand ist, wie du ihn verkauft hast.

Wenn du letzteres willst und er sich darauf einläßt. dann würde ich das machen, aber nach 6 Monaten hat der Rechner einen gewissen Wertverlust erlitten, daher würde ich ihm nicht die Anzahlung voll erstatten.

Ob du jemals Geld von ihm siehst kann man wohl fast anzweifeln, denn wenn nichts zu holen ist, ist halt nichts zu holen, da kannst du auch fast den Anwalt und Gericht usw. sparen.

Sorry ist dumm gelaufen aber wenn Geld im Spiel ist sollte man schon darauf achten mit wen man was vereinbart.

NaapXin 
Fragesteller
 09.05.2014, 12:51

Habe gerade nochmal den Vertrag zur hand genommen und dort steht drinnen:

Der Gegenstand wurde am 14.07.2013 übergeben und bleibt bis zur Vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

Im Falle, dass der Käufer mit mehr als einer Rate in Rückstandt gerät, ist der Restbetrag in vollem Umfang sofort zur Zahlung fällig.

Für die fälligen Beträge unterwirft sich der Käufer der Zwangsvollstreckung in sein gesammtes Vermögen.

(sorry bei eventuellen rechtsschreibfehlern, habs nur schnell abgetippt vertrag ist fehlerfrei)

dass sollte mir doch was bringen oder?

bcords  11.05.2014, 17:51
@NaapXin

Wenn der keine pfändbaren Gegenstände hat oder sein Vermögen unter dem Selbstbehalt liegt, dann kannst du dort keine Schulden eintreiben.

Und der Eigentumsvorbehalt ist zwar schön und gut, du kannst die Sache zurückfordern, aber auch dass musst du im Zweifelsfall mittels Gericht durchsetzen und dafür gehst du ggf. in Vorleistung mit den Gerichtskosten. Daher sollte man abwägen was den geringsten Verlust bedeutet. Und ein gebrauchter Rechner entspricht nicht dem Neuwert.

Du kannst erstmal einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken. Wenn er nicht widerspricht, bekommst du einen Titel, den du 30 Jahre lang vollstrecken lassen kannst. Wenn er widerspricht, geht die Sache vor Gericht und du mußt deinen Anspruch nachweisen, was aber mit dem Vertrag ja nicht so schwierig wäre, dann bekommst du auch einen Titel. Wenn aber bei dem nix zu holen ist, hast du nur Kosten (du mußt immer vorstrecken) und siehst das Geld nie.