Ratenkauf . Käufer verstorben

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Derjenige, der den Verstorbenen beerbt, muss für die Schulden aufkommen. Sollte das Erbe ausgeschlagen werden, übernimmt der Staat. Reicht das vorhandene Vermögen (Geld, Haus, Grundstück etc.) nicht aus, um alle Schulden zu tilgen, geht der Gläubiger leer aus, außer es gelingt ihm festzustellen, wer die bestellten Gegenstände hat. Die müssen dann herausgegeben werden, denn normalerweise behält sich der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware vor. Das heißt, die Sachen gehören dem Verkäufer so lange, bis sie bezahlt sind.

Auch Schulden werden vererbt...