Ratenkauf . Käufer verstorben
In meinem entfernteren Bekanntenkreis ist kürzlich ein Mann gestorben der für seine Tochter und den Schwiegersohn teure Elektronik auf seinen Namen gekauft hat da diese bei keinem Versandhandel mehr was auf Raten kaufen können da sie die Raten nicht bezahlen und auch beide schon mehrmals die Vermögensauskunft abgelegt haben. Diese Artikel sind noch nicht komplett bezahlt, jetzt ist bei uns im Bekanntenkreis die Frage aufgetreten was mit den Artikeln nun passiert? Ich bin der Meinung das die Sachen vom Versandhaus zurück gefordert werden, andere meinten das diese Sachen ja nicht in der Wohnung des Verstorbenen zu finden sind und daher nicht zurück gefordert werden könnten, andere meinten dann das die Hinterbliebenen die Sachen so oder so rausgeben müssten und noch andere meinten das die Hinterbliebenen das Erbe ausschlagen müssten und dann könnte das Versandhaus nichts machen und die Kinder könnten die Sachen behalten. Kann mir dazu jemand hier eine richtige Antwort geben?
2 Antworten
Derjenige, der den Verstorbenen beerbt, muss für die Schulden aufkommen. Sollte das Erbe ausgeschlagen werden, übernimmt der Staat. Reicht das vorhandene Vermögen (Geld, Haus, Grundstück etc.) nicht aus, um alle Schulden zu tilgen, geht der Gläubiger leer aus, außer es gelingt ihm festzustellen, wer die bestellten Gegenstände hat. Die müssen dann herausgegeben werden, denn normalerweise behält sich der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware vor. Das heißt, die Sachen gehören dem Verkäufer so lange, bis sie bezahlt sind.
Auch Schulden werden vererbt...