Bürgschaft für arbeitslose Mieter übernehmen?

12 Antworten

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---------> Ist das eigentlich üblich, eine Wohnung an eine Bürgschaft zu koppeln? (ich habe damals keine Bürgschaft vorweisen müssen, war aber auch schon in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, vllt. hängt's damit zusammen?!)

Damit hängt das zusammen - das genannnte Paar kann sich die Wohnung nicht leisten weil das Einkommen zu gering und unsicher ist.

---------> Wie ist das, wenn ein Elternpaar die Bürgschaft übernimmt; sind die dann im Vertrag "Mitmieter" der Wohnung & haben sie dadurch rechtliche Pflichten/können belangt werden, etwa im Falle wenn einer der beiden in der Wohnung Schaden anrichtet oder gesetzt den Fall, dass z.B. die Polizei wg. Ruhestörung kommen muss/es etwaige Anzeigen gibt?

Die Bürgen können für alle Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen, belangt werden.

---------> Hat dann der Partner, dessen Eltern bürgen, "Hausrecht" bzw. wäre alleiniger Mieter & könnte somit den Partner, dessen Eltern nicht gebürgt haben, theoretisch rauswerfen?

Hausrecht hat der Bürge nicht. Wenn einer sich nicht benimmt, kann er der Wohnung verwiesen werden - egal wer gebürgt hat.

---------> Wie sieht es aus, wenn eines Tages doch Mietschulden da wären: Müssten die Eltern, die gebürgt haben, die Gesamtschulden tilgen oder nur diese, die ihr Kind beträfen?

Der Bürge muss für ALLES aufkommen.

Fazit:

Auf gar keinen Fall bürgen. Dieses "Pärchen" soll erst arbeiten und Geld ansparen - in 3 oder 4 Jahren kann dann der Luxus einer eigenen Wohnung realisiert werden.

rotesand 
Fragesteller
 19.07.2015, 17:09

Danke für diesen sehr schlüssigen, absolut informativen Beitrag ---------> DH!

Sorry, davon würde ich grundsätzlich die Finger lassen. Stell dir vor er findet länger keine Arbeit oder sie wird nach der Ausbildung nicht übernommen. Dann stehst du in der Schuld. Ich würde an deren Stelle lieber weiter suchen nach einem Vermieter, der nicht so kleinlich ist. Ich und meine Freundin haben uns damals auch eine eigene Wohnung genommen, als wir beide in der Ausbildung waren und wir hatten folglich auch nicht grad die große Kohle. Der Vermieter hatte damit zum Glück kein Problem, denn einen Bürgen hätten wir nicht vorweisen können.

rotesand 
Fragesteller
 19.07.2015, 17:21

Ich würde da sowieso nicht bürgen, auch wenn ich gefragt worden bin. Es hat mich nur beschäftigt!

Vielen Dank für deinen Kommentar -----------> freut mich übrigens, dass es bei euch so gut geklappt hat!

---------> Ist das eigentlich üblich, eine Wohnung an eine Bürgschaft zu koppeln? (ich habe damals keine Bürgschaft vorweisen müssen, war aber auch schon in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, vllt. hängt's damit zusammen?!)

nein, ich zb würde keine bürgschaft akzeptieren und sie einfach so abweisen, er kommt ihnen damit entgegen, das ist keine bestrafung

---------> Wie ist das, wenn ein Elternpaar die Bürgschaft übernimmt; sind die dann im Vertrag "Mitmieter" der Wohnung & haben sie dadurch rechtliche Pflichten/können belangt werden, etwa im Falle wenn einer der beiden in der Wohnung Schaden anrichtet oder gesetzt den Fall, dass z.B. die Polizei wg. Ruhestörung kommen muss/es etwaige Anzeigen gibt?

kommt auf den umfang an, wegen der ruhestörung nicht, aber wegen schäden, kann man auch schon mit reinschreiben

---------> Hat dann der Partner, dessen Eltern bürgen, "Hausrecht" bzw. wäre alleiniger Mieter & könnte somit den Partner, dessen Eltern nicht gebürgt haben, theoretisch rauswerfen?

nein, die bürgschaft bringt keine rechte, nur pflichten

---------> Wie sieht es aus, wenn eines Tages doch Mietschulden da wären: Müssten die Eltern, die gebürgt haben, die Gesamtschulden tilgen oder nur diese, die ihr Kind beträfen?

die gesamtschulden

rotesand 
Fragesteller
 19.07.2015, 17:09

Danke für diesen absolut olausiblen und profunden Kommentar --------> DH!

rotesand 
Fragesteller
 19.07.2015, 17:15
@rotesand

upps, sorry... meinte natürlich "PLAUSIBLEN"!!

Bürge steht nicht im Mietvertrag!

Es ist nichts ungewöhnliches einen Bürgen zu verlangen. Müssen die ja nicht machen, nur bekommen die dann halt nicht die Wohnung.

Die Mieter, die im Vertrag namentlich aufgeführt werden, haften gesamtschuldnerisch. Der Bürge ebenfalls. Haftet also für ALLES, nicht nur für die Miete, auch für Schäden.

Nein, der Bürge hat kein Hausrecht oder ähnliches, er ist halt einfach nur Bürge, bietet also zusätzliche Sicherheiten.

Die Bank, die Dein Auto finanziert, hat ja auch nicht das Recht, damit zu fahren!

Ich persönlich würde euch abraten! Erst recht, wenn es NUR Bekannte sind!

rotesand 
Fragesteller
 19.07.2015, 17:15

Vielen herzlichen Dank!

In so einem Fall würde ich niemals (!) bürgen

KuwePB  19.07.2015, 17:05

Dem schließe ich mich an. Es ist höchste Vorsicht geboten !!!

rotesand 
Fragesteller
 19.07.2015, 17:05

Sowieso!

Zumal sie auch dauernd fremdgeht & er damit hadert.. ich habe die Bedenken dass wenn ihre Eltern die Bürgschaft (das wäre wohl so!) übernehmen sie ihn in absehbarer Zeit auf die Straße setzt, wenn sie jmd. anderes näher kennenlernt.

Zu seinen Eltern zurück kann er aus privaten Gründen nämlich nicht, und allein eine Wohnung mieten könnte er mangels FInanzen auch nicht!

TrudiMeier  19.07.2015, 17:23
@rotesand

wenn ihre Eltern die Bürgschaft (das wäre wohl so!) übernehmen sie ihn in absehbarer Zeit auf die Straße setzt,

Wenn sie einen gemeinsamen Mietvertrag haben, kann sie das nicht. Er hat genauso das Recht auf die Wohnung wie sie. Nichtsdestotrotz ist trotzdem Ärger vorprogrammiert. Sie tauscht das Schloss aus - er kommt nicht rein. Darf sie zwar nicht, wird sie dann aber wenig kümmern. Noch schlimmer: Sie schleppt den neuen Lover mit in die gemeinsame Wohnung. Er kann ihn nicht mal rauswerfen - sie hat genauso das Hausrecht wie er.

rotesand 
Fragesteller
 19.07.2015, 18:10
@TrudiMeier

Vielen Dank!

Wäre es dann sinnvoller, wenn ER allein die Wohnung auf sich mietet ----------> geht das jedoch wenn IHRE Eltern bürgen?

TrudiMeier  19.07.2015, 19:23
@rotesand

Klar würde das gehen - aber ich vermute mal, dass ihre Eltern dann nicht bürgen werden. Es ist (finde ich) immer einfacher, wenn es nur einen Hauptmieter gibt. Stell dir den umgekehrten Fall vor - er trifft die Frau seines Lebens - und wird sie bei einem gemeinsamen Mietvertrag nicht mehr los. Und kann selbst auch nicht die Brocken hinwerfen, weil er mit drinhängt.