Mietvertrag annulieren? Innerhalb 14 Tagen, oder generell UNMOEGLICH?

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in einmal abgeschlossener Mietvertrag ist grundsätzlich wirksam. Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ist der Mietvertrag von beiden Vertragsseiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht „noch einmal anders überlegen“. Das gilt, so der Deutsche Mieterbund (DMB), auch dann, wenn der Mieter noch gar nicht in die neue Wohnung eingezogen ist. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Mieter vereinbart ist. Im Normalfall dagegen bleibt dem Mieter nur die Möglichkeit, den unbefristeten Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monate zu kündigen. Dies ist schon vor Einzug in die Wohnung möglich.

Ein Widerrufsrecht bzw. die Möglichkeit, Vertragsvereinbarungen rückgängig zu machen, haben Mieter dagegen bei so genannten Haustürgeschäften. Wer in seiner Privatwohnung unaufgefordert zum Beispiel von seinem Vermieter oder der Hausverwaltung aufgesucht wird und dann sofort einen Vertrag unterschreibt, kann seine Unterschrift widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher und Mieter eine schriftliche Belehrung über dieses Recht erhalten hat. Von diesem Verbraucherschutzgesetz profitieren beispielsweise Mieter, die zum Abschluss eines neuen Mietvertrages, zur Unterschrift unter einen Mietaufhebungsvertrag oder zu einer zweifelhaften Mieterhöhung „überredet“ wurden.

Der Deutsche Mieterbund empfiehlt unabhängig von diesem Widerrufsrecht allen Mieter, die Vertragsunterlagen vor einer Unterschrift sorgfältig zu prüfen. Das Widerrufsrecht gilt beispielsweise nicht, wenn der Vermieter nicht geschäftsmäßig handelt, wenn er in die Wohnung bestellt wurde usw. Quelle: Deutscher Mieterbund / Mietrecht)

www.pro.wohnen.de

Der Termin den euch der Vermieter nennt stimmt also - und die Kaution müsst ihr (wenn das vertraglich vereinbart ist) auch bezahlen

Nemisis2010  15.10.2010, 12:33

um wirksam zum 31.12.2010 zu kündigen, müßte das Kündigungsschreiben dem Vermieter spätestens am 4.10.2010 zugegangen sein. Die Beweispflicht liegt hier beim Mieter.

nadine120785  15.10.2010, 12:34
@Nemisis2010

das hab ich noch korrigiert - ich hatte in der Frage zuerst 31.3. gelesen...

Im Mietrecht steht geschrieben: Zitat: Rechtliches rund um die Beendigung eines Mietvertrags

Grundsätzlich darf der Mieter nach dem Mietrecht bis zum dritten Werktag des Monats für den übernächsten Monat seinen Vertrag kündigen. Dies schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch vor (§ 573c). "Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate", steht hier weiter.

Bei normalen, unbefristeten Mietverhältnissen muss also der Mieter nur einen Monat Miete zahlen, wenn er zwei Monate vor dem geplanten Einzug wieder kündigt. Um diese eine Monatszahlung kommt er aber rein rechtlich nicht herum. Umgekehrt ist auch der Vermieter an einen einmal geschlossenen Vertrag gebunden.

Soviel dazu!

Bei einem Mietvertrag besteht kein Rücktrittsrecht (dieses hat man eigentlich nur bei einem Fernabsatzvertrag) und ihr müßt die 3 monatige Kündigungsfrist einhalten.

Es besteht auch z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit keine Möglichkeit den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Bei den allermeisten Vertraegen - u.a. auch bei Mietvertraegen - gibt es kein gesetzliches Ruecktrittsrecht. Die Kuendigungsfrist fuer den Mieter betraegt bei unbefristeten Wohnungsmietvertraegen - sofern kein beidseitiger Kuendigungsverzicht vereinbart wurde - immer 3 Monate (vereinfacht gesagt). Der Vermieter ist im Recht.

DerCAM  15.10.2010, 12:29

Wenn eure "Stornierung" (ist in diesem Fall als ordentliche Kuendigung zu verstehen) allerdings vor dem 5. Oktober beim Vermieter eingegangen ist, waere das Mietverhaeltnis bereits zum 31.12. gekuendigt und ihr braeuchtet nur 2 Monatsmieten (plus ggf. Betriebskosten) zu bezahlen.

nein, aus einem Mietvertag gibt es nur aus besonderen Gründen einen außerordentlichen Kündigungsgrund. Ein Rücktrittsrecht gibt es gar nicht. Wenn es also keinen vertraglichen Fehler gibt, müßt ihr euch an die 3 monatige Kündigungsfrist halten. Wenn sich der Eigentümer gütlich zeigt kommt ihr aber vorher raus, falls er einen anderen Mieter hat. Einen Monat müßt ihr aber wohl zahlen