P.V.Z Stockelsdorf ABZOCKE!

6 Antworten

geh zum anwalt und zeig sie an

Auch ich kenne diese und andere Vorgehensweisen von und über P V Z.

Unten habe ich noch Allg. dazu geschrieben, denn die Maschen von P V Z sind vielfältig aber im Grunde leicht abzuwehren. Man muss bloß direkt und mit aller Macht hinter her sein. Da du was unterschrieben hast solltest du die Sache nicht einfach aussitzen, denn so ein Mahnbescheid kann wirklich mal durchgezogen werden. Das Amtsgericht prüft nicht den Hintergrund des Bescheides, sondern setzt ihn nur um. Die Rechtslage prüft ein Anwalt vorher, der ja mit diesen Drückerkolonnen zusammen arbeitet. Meinem Bruder ist es passiert... und das zu Unrecht, aber erst einmal ist der Mahnbescheid rechtskräftig und du hast noch mehr Lauferei damit!

Zu deiner Situation. Kündigungs-Widerrufsschreiben per Einschreiben oder Fax hinschicken (Fax 01805-496000670). Sendebericht auf OK prüfen! Da zieht hin und wieder wohl mal einer den Stecker! So kann ein Schreiben aussehen...

*Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige/widerrufe ich das o.g. Abo, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, zum nächst möglichen Termin und entziehe Ihnen mit diesem Datum die Einzugsermächtigung. Des Weiteren fordere ich Sie mit diesem Schreiben auf, mir eine Kopie der Antragsunterlagen zukommen zu lassen. In einem vorherigen Schreiben vom XXX habe ich Ihnen bereits mitgeteilt, dass ich zum damaligen Zeitpunkt nicht darüber aufgeklärt worden bin, dass ich nach den kostenlosen 6 Monaten, weitere kostenpflichtige Zustellungen erhalten soll. Auch habe ich keine Zeitschriften erhalten, die eine Fortführung der beitragspflichitgen Mitgliedschaft bestätigen würden. Daher besteht Ihrerseits kein Recht auf die geforderte Zahlung von XXX€ die Sie in Ihrem Schreiben vom XXX fordern. Weiter untersage ich Ihnen hiermit ausdrücklich meine persönlichen Daten an Dritte auszuhändigen, diese zu kopieren oder zu speichern. Ab sofort sperren Sie auch alle Zeitschriften für eine mögliche Zustellung für meinen Namen und meine Adresse, egal wer Ihnen einen Antrag für ein Abonnement vermitteln sollte. Ich möchte keinerlei Medien über Sie beziehen. Für die Bestätigung meines Anliegens und Zusendung der geforderten Unterlagen setze ich Ihnen eine Frist von 14 Tagen. Sollte ich keine fristgemäße und ausreichende Antwort von Ihnen erhalten, halte ich mir alle möglichen rechtlichen Schritte gegen Sie vor. MfG, Datum.**

Grundsätzliches: Auch wenn du schon einmal geschrieben hast und evtl. Informationen vorliegen hast, erhältst du so weitere Infos. Denn wenn es wirklich einmal darum gehen sollte rechtliche Schritte einleiten zu müssen, hat derjenige alles schriftlich und findet bestimmt Ansatzpunkte die dir weiter helfen können. Da du aber wirklich etwas unterschrieben hast, solltest du wie schon genannt die Sache nicht einfach aussitzen. Ein erstes Gespräch beim Anwalt kostet grundsätzlich kein Geld, frag dir das bei einem örtlichen Anwalt tel. nach.

Bei mir lag auch schon Unterschriften- und Urkundenfälschung seitens P V Z Stockelsdorf vor. Aber egal was und wie die ihre Masche durchziehen, es waren immer "Fremdvermittler" und somit nicht mehr nachvollziehbar wer den Antrag bei P V Z eingereicht hat. Auch dies kann nicht stimmen, denn der Vermittler des Abos wird doch mit Sicherheit eine Vergütung haben wollen. Ich bin wie oben genannt mit einem ähnlichen Schreiben vorgegangen und habe mir alles zukommen lassen. Bei mir lief es darauf hinaus, dass tatsächlich eine Unterschriftenfälschung vorlag. Ich habe nun direkt Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet.

Viele Grüße

PS. Hab grad erst gesehen, dass du wieder umziehst :-) Aber vielleicht hilft es allgemein weiter.

Die Widerrufsfrist beginnt zu laufen nach Belehrung bzw. nach Erhalt der Ware. Wenn du 6 Monate keine Zeitung bekommen hast und erst danach, hat die Widerrufsfrist auch erst dann begonnen.

Du solltest den Widerspruch erklären und die Weitergabe der personenbezogenen Daten untersagen. Ignoriere bitte alles, was nicht von einem Gericht kommt.

Oh Danke Ihr Lieben :) Eure Antworten helfen mir wirklich sehr! Also diese Briefe vom Anwalt find ich auch total komisch... immer von wem anderes! xD Das Gute ist, ich zieh jetzt wieder um und diesmal wird mir sowas nicht passieren das ich denen am Telefon sage wo ich wohne :D Und ich hab das P.V.Z mit den Punkten geschrieben weil es ohne nicht geht :D Also GuteFrage.net stellt die Frage dann nicht ins Netz :/

Du hast der Forderung widersprochen. Der Widerspruch war zulässig, da du keine Widerrufsbelehrung bekommen hast.

Nun können sie Mahnbriefe und Drohungen schicken bis der Arzt kommt.

Erst wenn ein Mahnbescheid vom Gericht (nicht vom Anwalt) kommt, musst du fristgerecht widersprechen. Begründung ist nicht nötig.

Klagen werden die nicht, weil die mehr Angst vor der Justiz haben als du.