Probezeit Ende?
Tag Leute,
ich habe meine Fahrerlaubnis am 16.09.2014 erhalten. 2 Jahre Probezeit währen ja dann am 16.09.2016. Jedoch hab ich eine Probezeitverlängerung bekommen. Das war schätzungsweise Oktober 2015. Werden dann die extra 2 Jahre vom 16.09. dazu gezählt, oder ab Oktober 2015?
Also wäre dieses Jahr meine Probezeit zu ende?
Führerschein Klasse B
4 Antworten
Hallo,
die Probezeit wird bei entsprechenden Verstößen von zwei auf vier Jahre verlängert.
Daran gibt es eigentlich nichts, was man nicht verstehen kann ;-)
Dabei ist es ist total unerheblich, wann der Verstoß in der Probezeit war.
Letzter Tag deiner Probezeit: 16.09.2018
Viele Grüße
Michael
Nein, das ist falsch.
Probezeitbeginn war der 16.09. - "Fristbeginn" aber erst 17.09.
Steht so im Gesetz in § 187 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__187.html
Gruß Michael
Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit der Aushändigung des Führerscheins (weicht das Aushändigungsdatum vom Ausstellungsdatum des Führerscheins ab, so werden beide Daten im Führerschein vermerkt).
Der Aushändigungstag ist also der erste Tag der Probezeit.
Aber für die Fristberechnung ist der Tag nicht mitzurechnen, wenn für den Beginn einer Frist ein in den Lauf dieses Tages fallendes Ereignis maßgebend ist.
D. h. die Berechnung der Probezeit beginnt erst am Tag nach der Aushändigung des Führerscheins.
Für das Ende der Probezeit kommt es dann auf § 188 Abs. 2 BGB an:
Danach endigt eine nach Jahren zu bemessende Frist mit dem Ablauf desjenigen Tages des letzten Monats, welcher durch seine Zahl dem Tage vorhergeht, der durch seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.Beispiel:
Aushändigung des Führerscheins am 15.02.2004
Berechnungsbeginn: 16.02.2004
Ende der Probezeit: 15.02.2006.
Eine Tat, die am 15.02.2006 bis 23:59:59 Uhr begangen wird, fällt also noch in die Probezeit und würde zu einer Verlängerung um zwei Jahre führen.
Faktisch bedeutet die Regelung der Fristberechnung, daß die Probezeit zwei Jahre plus einen Tag dauert.
http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/fuehrerschein/content_03_02.html
https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/fahranfaenger/probezeit.php
Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen innerhalb der Probezeit muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich einmalig um weitere 2 Jahre auf also insgesamt 4 Jahre.
Am 17. ! 9. wäre dann Deine Probezeit zu Ende.
Aber für die Fristberechnung ist der Tag nicht mitzurechnen
Berechnungsbeginn: 16.09.2014
2 Jahre & Verlängerung
Ende der Probezeit: 15.09.2018
Nein, das ist falsch.
Probezeitbeginn war der 16.09. - "Fristbeginn" aber erst 17.09.
Steht so im Gesetz in § 187 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__187.html
Gruß Michael
Das bedeutet genau das was der Name schon sagt.
Die Probezeit verlängert sich auf die doppelte Länge also 4 Jahre.
D.h. deine Probezeit ist am 17.09.2018 um 00:00:00 offiziell beendet.
Aber für die Fristberechnung ist der Tag nicht mitzurechnen
Berechnungsbeginn: 16.09.2014
2 Jahre & Verlängerung
Ende der Probezeit: 15.09.2018
Ja, den Tag selber rechnet man nicht mit. Deshalb ja der 17.
Nein, das ist falsch.
Probezeitbeginn war der 16.09. - "Fristbeginn" aber erst 17.09.
Steht so im Gesetz in § 187 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__187.html
Gruß Michael
Aber für die Fristberechnung ist der Tag nicht mitzurechnen
Berechnungsbeginn: 16.09.2014
2 Jahre & Verlängerung
Ende der Probezeit: 15.09.2018