Kündigungsfrist Minijob nach der Probezeit?

3 Antworten

Was steht denn zur Kündigung in Deinem Arbeitsvertrag?

Bei befristeten Arbeitsverträgen kann nur gekündigt werden, wenn dies auch so vereinbart ist oder ein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet. Ansonsten endet das Beschäftigungsverhältnis mit Ablauf der Befristung.

Die Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Dies gilt in den ersten zwei Jahren der Beschäftigung sowohl für AN als auch AG.

Wenn keine besonderen arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen betroffen wurden, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen:

Während einer vereinbarten Probezeit (also auch noch an ihrem letzten Tag) kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden (BGB § 622 Abs. 3).

Nach der Probezeit gilt bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats; in den ersten 2 Jahren des Arbeitsverhältnisses gilt diese Frist auch für den Arbeitgeber (Abs. 1), danach verlängern sich für ihn die Fristen gestaffelt je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses Abs. 2).

Befristete Arbeitsverträge können nur dann gekündigt werden, wenn eine Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart worden ist.

Unabhängig von all diesen Bestimmungen kann ein Arbeitsverhältnis auch einvernehmlich beendet werden durch einen Aufhebungsvertrag.

Während der ersten 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich kein Kündigungsschutz, danach nur in Betrieben mit mehr als 10 dauerhaft beschäftigten Vollzeitkräften (Teilzeitkräfte werden anteilig berechnet). In Kleinbetrieben mit nicht mehr als 10 Arbeitskräften kann nur gegen Kündigungen geklagt werden, die willkürlich oder sittenwidrig sind oder gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen.

Die Kündigungsfrist in der Probezeit ist kürzer als in einem festen Arbeitsverhältnis. Während der Probezeit kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen entlassen. Das heißt, dass die Kündigung auch am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen werden kann, und man zwei Wochen später das Unternehmen verlassen muss.

Die Kündigungsfrist steigt mit der Zugehörigkeit zu einem Betrieb. Zum Beispiel steigt die Kündigungsfrist nach sechs Monaten im Job auf einen Monat, nach fünf Jahren auf zwei Monate und nach zehn Jahren auf vier Monate. Genaueres regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Paragraph 622.

Wenn es in einem Unternehmen zu betrieblichen Kündigungen kommt, müssen laut dem Gesetzgeber die Mitarbeiter auf Probezeit zuerst entlassen werden. Geschützt werden nur Schwangere – diese sind bis einen Monat nach der Geburt des Kindes unkündbar.

Top-Gründe für Kündigung in der Probezeit

An erster Stelle der Rangliste der Kündigungsgründe in der Probezeit stehen unterschiedliche Vorstellungen über die Zusammenarbeit. Darauf folgen mangelnde Fachkenntnisse sowie eine unzureichende Integration ins Arbeitsteam.

Wenn man sich als Arbeitnehmer dazu entschließt, den Vertrag in der Probezeit aufzukündigen, ist es wichtig, keine verbrannte Erde zu hinterlassen und wutentbrannt alles hinzuwerfen. Auch tabu: Beim nächsten Vorstellungsgespräch über den alten Arbeitgeber zu lästern. Sonst ist der Ruf in der Branche schnell ruiniert. Eine mögliche Lösung: Im gegenseitigen Einvernehmen kann das Arbeitsverhältnis in einen Projektvertrag abgeändert werden, der planmäßig endet und ein ordentliches Arbeitszeugnis beinhaltet.

http://www.absolventa.de/karriereguide/vertragsarten/probezeit

Hexle2  11.06.2015, 17:30

 Zum Beispiel steigt die Kündigungsfrist nach sechs Monaten im Job auf einen Monat, nach fünf Jahren auf zwei Monate und nach zehn Jahren auf vier Monate. Genaueres regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), Paragraph 622.

Den § 622 hättest Du mal lesen sollen.

In den ersten zwei Jahren beträgt die Kündigungsfrist (ausgenommen Probezeit mit Vereinbarung) vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats (§ 622 Abs. 1 BGB)

Erst nach zwei Jahren gelten für den AG längere Kündigungsfristen als für den AN. Die Staffelung ist im Absatz 2 des § 622 zu lesen. Wenn vereinbart gelten diese aber auch für den AN.