Punkt kurz vor Ende der Führerschein Probezeit?

9 Antworten

Da kannst fu gar nichts machen. Du musst, wie an ein Stoppschild dort stehen, bevor du los fahren kannst. Und sagen, dass du das nicht warst sondern jemand anderes, geht in deinen Fall auch nicht. Das ist zwar mies jetzt, aber so sind die Regeln  

meiner meinung nach ist es sehr schlecht feststellbar ob die räder nicht doch stillgestanden haben... waren es 2 polizisten oder nur einer ??  würde auf jeden fall einspruch einlegen nd erstmal nicht bezahlen....vor allenm nicht wenn es nur ein beamter war , bzw. wenn  die 2 soweit weggestanden haben das es nicht sooo eindeutig zu sehen war

AnReRa  25.04.2017, 11:30

Der VT hat doch selbst gesagt, dass er 'langsam' gefahren ist.
Die Cop's werden garantiert unterscheiden können, ob da jemand vor der Ampel bis zum Stillstand gebremst hat und dann nur noch minimal gerollt ist oder quasi ungebremst - langsam -  über die rote Ampel gefahren ist.

Und wo siehst du den Unterschied ob es 1 oder 2 Polizisten waren ?

Ich gehe davon aus, dass einer die Ampel überwacht hat und der/die anderen in der nächsten Bucht standen. Anders wäre nur schwer zu erklären, wie der Cop überhaupt das Rotlicht der Ampel sehen konnte (vielleicht noch mittels Fußgängerampel).

Grundsätzlich kann man natürlich vor Gericht gehen (mit VRS sowieso) aber es klingt tatsächlich nach einer gezielten Ampelüberwachung.
GGf. lief sogar eine Video-Kamera mit ...

WasWarumWieso  25.04.2017, 11:37
@AnReRa

ich hatte einen bußgeldbescheid , weil der beamte der hinter mir im streifenwagen saß , angegeben hat ich wäre bei rot noch so eben rübergefahren. er war allein und ich war allein.... einspruch -- nix bezahlt... seine aussage gegen meine aussage... und somit ist es endscheidend ob es einer oder 2 beamte waren... logisch ??

EddiR  25.04.2017, 12:39
@WasWarumWieso

In dem Fall richtig. Du mußt nicht Deine Unschuld beweisen sondern die Cops Deine Schuld. Kann man probieren..... Geht meistens aber nicht gut und erhöht die Kosten.

Einspruch einlegen und gucken was passiert. Ggf. mit Anwalt sprechen, vor allem wenn du eine Rechtssschutz hast. Dann würde ich es drauf ankommen lassen, ob die es dir beweisen können.

holgerholger  25.04.2017, 11:19

Das beweisen dürfte kein Problem sein, wenn es Zeugen gibt (die Polizeibeamten), und der FAhrer danach rausgewunken wird.

AnReRa  25.04.2017, 11:23

Ich vermute mal, dass es ein gezielte (Rotlicht-)Überwachung war.

Aber klar, vor Gericht werden die/der Cop's schon gefragt, warum sie sich so sicher sein können. 

Ein 'Beweis' in Form eines Videos muss es nicht geben.

Pucky99  25.04.2017, 11:29
@AnReRa

Und ein guter Anwalt kann genau hier was draus drehen. Reicht ja ein Widerspruch der Beamten. Ob es den Aufwand Wert ist, sei mal dahingestellt.

AnReRa  25.04.2017, 11:35
@Pucky99

Und ein guter Anwalt kann genau hier was draus drehen.

DAS behauptet jeder Anwalt.
Nur entscheidet nicht der Anwalt sondern der Richter.
Und wenn die Cop's den Vorgang - insbesondere bei einer gezielte Überwachung -  schildern, dann dürfte es auch für den besten Anwalt schwer werden.

Aber der Anwalt gewinnt immer (schließlich bekommt er sein Geld egal ob der VT verliert oder nicht) !

Aber wie gesagt : Versuch macht kluch ...

EddiR  25.04.2017, 12:42

Immer mal daran denken... Eine RV zahlt im Regelfal um Ansprüche des VN gegen Dritte durchzusetzen. Meist nicht zur Abwehr von Ansprüchen Dritter. Vertrag lesen!

Hallo XxMeyerxX,

die beiden Polizeibeamten haben mit dem was die Folgen angeht Recht, denn der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht für den Verstoß folgenden Bußgeldbescheid vor:

Tatbestandsnummer: 137630

Tatvorwurf: Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab, ohne vorher anzuhalten.

Ordnungswidrigkeit gem. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 133.1 BKat

Bußgeld: 70,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß

Durch den Eintrag als A - Verstoß, ist es unausweichlich,

  • dass sich Deine Probezeit um zwei Jahre verlängert und
  • dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird.

Schöne Grüße
TheGrow

Da kommen die 2 Jahre auf jeden Fall drauf dem kam man nicht entgehen . 

Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars,

Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre .

A-Verstoß in der Probezeit (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen) 

Einmaliger A-Verstoß Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars .