Als Aushilfe angefangen und schwanger?

4 Antworten

Unabhängig einer Probezeit unterliegst du ab Bekanntwerden der Schwangerschaft dem Mutterschutzgesetz und genießt Kündigungsschutz.

Ein befristeter Vertrag kann allerdings auslaufen und muss nicht verlängert werden.

Alles Gute für dich!

Bekomme ich dann den Gehalt weiterhin wie gewohnt?

Als Schwangere unterliegst dem Mutterschutzgesetz, kündigen kann dich der Arbeitgeber nicht. Du hast auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld während der Schutzfristen, selbst als Minijobber.

Auch bei einem Beschäftigungsverbot bekommst du deinen Nettoverdienstausfall, ebenso hast du Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung bei einer Krankschreibung. Krankengeld wird nach den 6 Wochen allerdings nicht gezahlt, weil du aufgrund des Minijobs nicht mit Anspruch auf Krankengeld versichert bist.

Wenn dein Arbeitsvertrag allerdings befristet ist, läuft das Arbeitsverhältnis planmäßig aus.

AllesGute!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Und wenn Du morgen feststellen würdest, dass Du schwanger wärest, selbst dann könnte man Dich nicht kündigen.

Während der Probezeit kannst du jederzeit gekündigt werden!

Wäre schlau, du wirst erst später schwanger!

Nein - mit der Mitteilung der Schwangerschaft ist die Probezeit "beendet" und es gilt das Mitterschutzgesetz.

@wilees

Das hab ich ja noch niemals gehört?

@Gestiefelte

§ 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) enthält ein Kündigungsverbot für Kündigungen durch den Arbeitgeber und gilt auch während der Probezeit. Allein, wenn das Arbeitsverhältnis wirksam befristet abgeschlossen wurde, ist eine Kündigung möglich. ... § 5 MuSchG eine unverzügliche Mitteilungspflicht der Schwangeren.06.12.2011

Schwanger in der Probezeit - Kündigung möglich?

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/.../105309-schwanger-in-der-probezeit---kuendi...