Probezeit verlängerung 2x A Verstoß?
Guten Abend,
was passiert wenn man in der Probezeitverlängerung also auch schon ein Aufbauseminar hinter sich hat, 2x ein A Verstoß begeht? Wird der A Verstoß der für die Probezeit verlängerung noch mitgezählt oder wird ab dem A Verstoß nach der Verlängerung gezählt?..
4 Antworten
also auch schon ein Aufbauseminar hinter sich hat, 2x ein A Verstoß begeht?
das zieht die 2. Maßnahme nach sich, eine schriftliche Verwarnung und und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird empfohlen.
beide Bußgelder wirst bezahlen müssen; mit Sanktionen. Solange die 2. Stufe nicht durchgeführt wurde, hat ein 2. Verstoss VORHER keine weitere Bewandtnis.
ERST DANACH, dann ist dein Kärtchen WEG, bei einem erneuten A-Verstoß oder 2x B
Schreib doch bitte mal die Daten der Verstöße.
Also, wann war der Tattag wofür,
und welche Probezeitmaßnahmen wurden wann angeordnet, möglichst auch noch, wann abgeschlossen.
Nun wurde ich in 30er Zone von mobilen Blitzer erwischt aber weiß nicht wie schnell kam noch nichts. Und leider hat mich ein rotlichtblitzer 2 Tage später gepackt auf nee Autobahn auffährt wo ich noch über Geld war eigentlich.
Der Rotlichtverstoß führt sicher zu einem Punkt.
Der Geschwindigkeitsverstoß dann, wenn man Dir mindestens 21km/h zu viel vorwerfen kann.
ABER:
Selbst dann, wenn es für beide Verstöße jeweils einen Punkt gibt,
wird es definitiv nur einmal Probezeitmaßnahmen geben da die Verstöße zu dicht aufeinander folgten.
Du stehst jetzt also vor Stufe 2 der Probezeitmaßnahmen,
es wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung [das ist keine MPU] empfohlen, das ist aber freiwillig.
Deine Fahrerlaubnis ist also noch nicht in Gefahr.
Erst dann, wenn Du Dir nach Abschluss dieser Geschichte einen weiteren A-Verstoß leisten solltest wird die FE entzogen.
Bußgeld, Punkte oder ggf. Fahrverbot gibt es für jeden Verstoß.
Bei der Probezeit erfolgt die nächste Stufe der Maßnahmen aber erst, wenn die vorherige Maßnahme tatsächlich durchgeführt wurde oder bestimmte Fristen abgelaufen sind.
Recht ausführlich ist das hier beschrieben:
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit.php
Für deine Frage ist dort relativ weit unten der Abschnitt "Was passiert bei mehrfachen Verkehrsverstößen?" interessant. Oder gleich ganz oben die (zugegebenermaßen auf den ersten Blick etwas unübersichtliche) Info-Grafik.
Der Text dort ist schon etwas älter und schreibt noch von der Bußgeldgrenze ab 40 €. Diese beträgt mittlerweile 60 €. Aber ansonsten hat der Text auch heute noch Gültigkeit.
Du kannst deinem Führerschein Hinterherwinken...
"Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit = Entzug der Fahrerlaubnis"
Doch doch. Steht doch da - 2 A-verstösse in der Probezeit, also Führerschein weg. Hat schon seinen sinn warum es A und B verstösse gibt.
Kann man ohne Einzelheiten nicht so pauschal sagen.
Doch, verstoss ist verstoss - man macht ja nicht hier ne ausnahme, da ne ausnahme. Dann hätten Verstösse ja keinen sinn mehr ;-)
Nochmal:
Ohne Einzelheiten zu wissen, kann man dazu keine abschließende Aussage machen.
Entscheidend ist z.B. der Zeitpunkt der Verstöße und der Stand der Probezeitmaßnahmen.
Stimmt nicht. Verstoss ist Verstoss - da zählen einzelheiten nicht. Klar ist er aus der (verlängerten) Probezeit raus wird es anders geregelt, aber in der (verlängerten) Probezeit gelten die A und B verstösse - egal welche umstände.
Alles klar, Mr. Allwissend.
Ist Dir bekannt,
dass die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen immer erst dann ergriffen werden kann, wenn die vorangegangene abgeschlossen ist?
D.h.,
möglicherweise wurden hier Verstoß 2 und Verstoß 3 so kurz hintereinander begangen das es nur 1x zu Probezeitmaßnahmen kommen wird.
Komisch dass mein bekannter dann seinen Lappen abgeben musste weil er in der V. Probezeit 2 Verstösse innert 14 Tagen hatte?!
Und übrigens: vielleicht nicht einfach das Geschlecht von anderen erraten - 50/50 chance...
Jetzt hör bitte auf wild zu spekulieren oder Beispiele zu bringen die niemand nachprüfen kann und die schon auf den ersten Blick - rein rechtlich gesehen - so nicht sein passiert sein können.
Lies Dich in die Gesetze ein, das hilft.
Zu empfehlen ist da §2a Abs.2 StVG: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html
Wenn Du damit Probleme haben solltest,
einfach fragen. Morgen kann ich Dir das erklären.
dann müssen die Verstöße so schwerwiegend gewesen sein, dass alleine darauf ein Führerscheinverlust die Folge war. das ist unabhängig einer Sanktion der Probezeitmaßnahme
Mitte 2016 Probezeit verlängert worden weil 31 kmh auf Autobahn geblitzt. Nun wurde ich in 30er Zone von mobilen Blitzer erwischt aber weiß nicht wie schnell kam noch nichts. Und leider hat mich ein rotlichtblitzer 2 Tage später gepackt auf nee Autobahn auffährt wo ich noch über Geld war eigentlich. Also habe ich meine Vermutung 2x ein A Verstoß in 2 3cTsheb gemacht. habe echt Angst um ein Lappen
nö, solange die 2. Stufe nicht zur Anwendung kam