kündigung wegen krebserkrankung

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Gesetzlich Krankenversicherte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit auch nach einer Kündigung Krankengeld. Das geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts München hervor (Az.: L 4 KR 268/06). Demnach hängt der Anspruch auf Krankengeld nicht davon ab, ob Versicherte während ihrer Arbeitsunfähigkeit durchgehend beschäftigt sind. Vielmehr reicht es aus, wenn zu Beginn der Erkrankung ein Arbeitsverhältnis besteht. Die Lohnersatzleistung in Form des Krankengeldes muss durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV), d. h. den Versicherer, auch nach einer Kündigung, die durch den Arbeitgeber erfolgte, weiter geleistet werden.

cuclik 
Fragesteller
 17.02.2012, 12:26

vielen dank für die hilfe :) mir fällt ein riesiger stein vom herzen :)

In der Probezeit darf dir ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Eine Erkrankung die einen längeren Ausfall nach sich zieht (z. B. über die Befristung hinaus) würde sogar eine spätere Kündigung noch rechtfertigen. Und die Krankenkasse zahlt dann nicht weiter. Du musst dich dann wieder Arbeitslos und Arbeitssuchend melden! Gute Besserung

Während der Probezeit kann von beiden Seiten ohne Angaben eines Grundes gekündigt werden. Allerdings finde ich es in deinen Fall nicht schön.

Kannst du Arbeitslosengeld beziehen?

cuclik 
Fragesteller
 17.02.2012, 12:20

ja nur ist es natürlich ein riesiger nachteil,weil die aok derzeit 75% meines gehalts zahlt und arbeitslosengeld weit drunter liegen würde, vorallem ist es nicht festzustellen wann oder ob ich wieder arbeiten kann.

Während der Probezeit kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du krank bist oder nicht.

Eine Kündigung im Rahmen der Probezeit ist jederzeit möglich.

Dann bist du "ganz normal" arbeitslos. Warum sollte die AOK weiter Gehaltsanteile zahlen?

Die Art der Erkrankung ist hier gegenstandslos.