Polizist werden, trotz Eintrag in Akte?

4 Antworten

Du bekommst nur dann einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis, wenn du zu einer Haftstrafe ohne Bewährung von mindestens sechs Monaten Dauer verurteilt wirst. Also kannst du da beruhigt sein. ;)

froshmob 
Fragesteller
 15.04.2014, 00:40

Aber es steht doch jetzt etwas in meinem Zeugnis? Biin ich hiermit eigentlich ein Vorbestrafter? Bin ich sozusagen mit dem Gesetz in Konflikt gekommen?

Brauche antwort....

Shift4Fun  15.04.2014, 00:46
@froshmob

In deinem Führungszeugnis steht zumindest mal zum Zeitpunkt deiner Bewerbung gar nichts. Bleib ruhig. ;)

210119Butterfly  15.04.2014, 00:49
@froshmob

Es verfällt alles nach 2 jahren wenn du sonst nichts mehr an Dummheiten machst!

-Jugendsünde und dabei sollte es bleiben!

Dennoch kannst du Polizist werden, da gibt es dann keine Einschränkung :-) Musst halt nur das Training gut machen und einen guten Abschluss bis hin zu Abi vorweisen.

Lg mach dir mal nich in die hose, so wirst du nie ein Polizist :-D

Shift4Fun  15.04.2014, 12:51
@210119Butterfly

Exakt so ist es. :)

Zum Zeitpunkt der Bewerbung steht wie gesagt nichts drin.

Ich glaube weniger, dass du 14 Jahre alt bist. Aber ja kannst du werden, mit entsprechendem Zeugnis und Abschluss. Ich meine du brauchst Fachabitur

Ja hast du, da du mit 13 nicht strafmündig bist. Für das Deutsche Gesetz bist du da noch ein Kind, mit 14 bist du teilstrafmündig, da werden die Jugendsünden schon vermerkt, aber auch damit kannst du später bei der Polizei erfolgreich werden. Über kleine Sünden, schauen sie hinweg, besonders in der Zeit wo man noch nicht strafmündig war, vermerkt ist es nicht. Nur in einer Akte die, die Polizei allerdings nicht sieht, da sie an dem Tag gelöscht wurde als du eine Anzeige bekommen hast.

Voraussetzung bei der Polizei ist es u.a., gerichtlich nicht bestraft zu sein. Da du damals erst 13 warst, kannst du ja keine Strafe bekommen haben.

Einer Bewerbung steht somit grds. nichts im Weg.

Allerdings musst du bei deiner Bewerbung alle Ermittlungsverfahren angeben, die gegen dich gelaufen sind. Wenn du als Kind mal Mist gebaut hast, wie es bei dir der Fall war, kann man drüber reden.

Eine Einstellungskommission entscheidet dann, ob du für den Beruf geeignet bist oder eben nicht.