Bekommt ein Täter, wenn er dem Täter Opfer Ausgleich zustimmt, auch einen Eintrag in seine Akte bei der Polizei?

4 Antworten

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Die Akte geht zur Polizei, dann zu-Staatsanwaltschaft und wenn der zustimmt ins Archiv. Wenn der Täter Opfer Privatrechtlich war kommt nichts mehr außer ggf. das Strafrechtliche ,oder umgekehrt. Das sind 2 Paar Schuhe. Das eine hat mit dem einen nur zu tun wenn das Privatrechtliche geklärt ist wird das wohlwollend auf das Strafrechtliche auswirken.

Frage beantwortet ?

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914

Nein, der TOA findet in der Regel nach der Verurteilung des Täters statt, dann hat die Polzei nixchts mehr mit ihm zu tun.

In der Regel ja, aber wenn der das vorher großzügig erledigt,ist das auch für ihn positiv zu werten. oder sehe ich da was falsch?

@Bley1914

Dann macht er das freiwillig und hat mit dem TOA nichts mehr zu tun.

nein,bekommt er nicht....

sollte der Täter in Haft sein,könnte es sich positiv auf seine Beurteilung auswirken.....sonst nichts

das gilt auch für die Strafzumessung bei einer Verhandlung

Finde diesen Täteropferausgleich ist eine Ohrfeige für das Opfer!

Eine entsetzliche Vorstellung seinen Peiniger ausgesetzt zu werden,für so manche Opfer ist die Gerichtsverhandlung schon eine Quall.

Und dan heisst es Gerechtigkeit für das Opfer wird damit doch noch mehr bestraft!