Darf ein Anwalt das Mandat niederlegen, wenn sein Mandant die Akte in Kopie haben möchte?

5 Antworten

Natürlich darf er das.

Vor allem aber sollte sich der Mandant überlegen, ob er sich von einem Anwalt vertreten lassen möchte, der wichtige Informationen zurückhält und damit die Vertrauensbasis zerstört.

Wer solche Anwälte hat, braucht keine Feinde mehr. Da ist ein Anschiß über die Anwaltskammer genau die richtige Reaktion.

Ich würde sowas nicht als Anschiss bezeichnen. Die Anwaltskammer kann da was noch tun? Der Anwalt will sein Honorar.

Der Anwalt darf sein Mandat immer niederlegen aber eigentlich sollte es möglich sein auch selbst die Akten zu sehen ausser es sind fremde Daten vorhanden. Dann eher weniger.

du bekommst doch von jedem Schreiben eine Kopie zur Kenntnisnahme

Eigendlich sind die Unterlagen bekannt. Es sind aber Dokumentationen darin, die gegenüber einer Erbengemeinschaft nachgewiesen werden sollen. Mindestens 3 weitere Anwälte anderer Erben haben Verfahren geführt, die nicht offenbart werden. Untereinander verständigen sich diese Anwälte, geben aber keine Dokumente heraus. Da ist einer der Miterben gar nicht zur Kooperation bereit.

@BVBDortmund

habe im Moment soetwas ähnliches.Wenn Ihr einen Erbschein habt versuch doch mal die Dokumente direkt (Kopie) vom Aussteller zu bekommen

Der Anwalt hat das Mandat nicht niedergelgt weil der Mandat die AKTE HABEN WOLLTe, sondern weil er ihn bei der Anwaltskammer angeschissen hat!

KEIN Anwalt muss mit einem Mandanten zusammen arbeiten, der ihm dermassen in den Rücken fällt und die Vertrauensbasis zerstört.

Das sollte aber eigentlich erkennbar sein.

Nein, die Anwaltskammer ist schon im Gespräch gewesen, weil andere Anwälte viele Dinge getan haben, die nicht in Ordnung waren. Der Mandant bekommt aber keine Informationen, um den Nachlass auseinanderzustezen.

Und wenn der eigene Anwalt auch kein Telefongespräch bekommt, bei einem Termin beim gegnerischen Anwalt kein Gespräch, was soll dann passieren.

Der eigene Anwalt ist überfordert, die eigentliche Kritik richtet sichgegen den gegnerischen Anwalt.

Und was soll jetzt die Rechnung, wofür soll ein Mandant bezahlen, wenn der nichts bekommen hat?

Und nun was soll passieren? Ein weiterer Anwalt bietet per Stundensatz 250,- Euro seine Hilfe an.

Auch hier geht es nicht um Vertrauen.

Wir haben "Vertragsfreiheit" in Deutschland: Selbstverständlich darf auch ein RA die Zusammenarbeit mit seinem Mandanten beenden, solange das nicht "zur Unzeit" geschieht, wenn also der Mandant wegen anderweitiger Fristen etc. dadurch in eine prekäre Lage kommen würde/er muss sich ja erstmal einen neuen RA suchen usw...
Was die Beschwerde bei der Anwaltskammer betrifft. Machen Sie sich keine Illusionen. Hier werden Anwalts- und Standesinteressen vertreten. Die Interessen des Mandanten interessieren praktisch nicht. Ich habe das selbst in meiner Beschwerde erlebt. Es läuft Vieles abseits des "Offiziellen"- "man kennt sich", "eine Hand wäscht die Andere", es bestehen Abhängigkeiten usw.