Vorstrafe oder Polizeiakte?
Hallo..
Wenn ein Polizist einen auf der Straße kontrolliert und per Funk deinen Namen durchgibt, dass die einen kurz durchchecken sollen, schaut der Beamte im Büro am PC oder wo auch immer dann nach ob derjenige Vorbestraft ist oder sieht er allgemein ob derjenige einen Eintrag in der Akte hat wegen ner Anzeige oder so auch wenn er nicht Vorbestraft ist?
6 Antworten
Die gucken meistens, ob du wegen irgendetwas gesucht wirst.
Wenn du eine Straftat begangen hast und von der Polizei aufgehalten wirst, gucken sie auch, ob bei dir schon eine erkennungsdienstliche Maßnahme durchgeführt wurde.
Richtig.
Ich rede von einer normalen Personenkontrolle. Wenn der Polizist durchgibt ob Person X sauber ist. Was bekommt er dann als Antwort...nur ob derjenige ne Vorstrafe hat oder allgemein ob derjenige nen Eintrag in der Akte hat?
Sofern du in dem damaligen Verfahren nicht verurteilt wurdest kommt bei der Überprüfung auch nichts raus. Wenn gegen dich ein Strafverfahren eingeleitet wird, dann kommen diese Daten auch bei Überprüfungen raus. Wird das Verfahren eingestellt werden diese Daten direkt wieder gelöscht, wirst du verurteilt werden die Daten über einen gewissen Zeitraum gespeichert und nach einer bestimmten Frist gelöscht.
Es werden fahndungsmäßige Überprüfungen durchgeführt, im INPOL oder SIS, also ob die Person gesucht wird. Daneben wird auch der polizeiliche Datenbestand auf Einträge durchforstet, ob derjenige schon einmal aufgefallen ist (muss nicht in Verbindung mit einer Straftat sein), ob personenbezogene Hinweise vorliegen...
Nicht überprüft werden kann, ob derjenige vorbestraft ist.
Asoo das heißt seine Akte kann angesehen werden wenn er z.B. mal wegen irgendwas Angezeigt wurde aber ob er Vorbestraft ist nicht?
Genaus so ist es. Vorstrafen kriegt man nur über das BZR raus.
Wo genau der Polizist am PC nachschaut, weiß ich nicht. Aber es gibt ein Informationssystem, bei dem die Vorstrafen, Verurteilungen etc. eines jeden einzelnen nachgelesen werden können.
In meinem konkreten Fall ist es nämlich so, dass ich vor einigen Jahren mal in einen Fall von Vandalismus verwickelt war. Wir waren zu siebend draußen trinken und zwei von uns haben dann etwas randaliert. Die Polizei ist gekommen und hat uns erstmal alle aufgeschrieben.
4 Monate später kam ein Brief, dass wir insgesamt 950€ Strafe zahlen müssen. Die beiden die randaliert haben, haben sich das dann geteilt. Wir mussten dann 2 - 3 Wochen später alle aussagen gehen. Ich habe dann auch ausgesagt, dass ich selber nicht randaliert habe und die beiden die randaliert haben haben die Schuld auch auf sich genommen.
Bin ich jetzt nur ein Zeuge oder steht da jetzt 10 Jahre lang in meiner Akte, dass ich ne Anzeige wegen Vandalismus hatte weil mitgegangen mitgefangen?
Das ist deshalb wichtig für mich weil ich mich bei der Polizei bewerben will und da muss man eine absolut saubere Akte haben?
Wenn du wissen willst, was über dich gespeichert ist, frage doch einfach schriftlich bei der Polizei nach. Verlange die Mitteilung der über dich gespeicherten Daten, das Recht hast du.
An wem genau schreib ich das dann? An die Kripo von meinem Bezirk? An das LKA? BKA?
D.h. wenn jemand zur Aufenthaltsermittlung bzw. Fahndung ausgeschrieben ist