Mit Grünem erwischt worden (Bayern,1g)
Hi Leute, ja ich weiss gehört hier nicht ganz rein aber es geht eigentlich um den Führerschein.
Zu beginn ich bin 18 und habe noch nicht mit meinem Lappen angefangen. Ich wurde gestern mit einem Gramm Gras von Zivilpolizisten in einem Park erwischt. Ich habe mit zwei Freunden auf einen Bank gesessen und hatte das Zeug in einer Bauchtasche neber mir. Der polizist hat dann mal reingeschielt und es entdeckt. Die beamten haben es mitgenommen und mir ein sicherstellungsprotokoll gegeben. Jetzt meine Frage: -Was kann passieren bezüglich meines Führerscheins? (MPU-Test; Drogentest vor Fahrprüfung -> wenn ja dann 0ng/ml oder bis zu 1ng/ml ?) -Gibt es eine Anzeige? oder einen Eintrag in meine Akte, sodass jeder Polizist bei einer kontrolle sieht dass ich damit schon erwischt wurde? -Hausdurchsuchung o.ä.?
Danke jetzt schon und wen das thema stört der solls einfach nicht beantworten.
lg ely
5 Antworten
Hallo
wegen der Eigenbedarfsgrenze folgendes:
http://www.drug-infopool.de/gesetz/bayern.html
wie du siehst kann die Anzeige eingestellt werden, das ist aber nur das strafrechtliche
was dir Sorgen bereiten muss ist das Verwaltungsrecht
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Ärztliches Gutachten:
Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert
Danke für die ausführliche Antwort.
"Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert" Genauer bitte?! Wenn ich mich bei der fahrschule präsentiere werden sie mir dort mitteilen, dass ich ein äG machen muss oder kommt bald ein Brief der mich auffordert ein äG zu absolvieren?
Mit deinem nicht vorhandenen Führerschein passiert GAR nichts. Du warst weder am Steuer dabei, noch hast du währenddessen irgendwas von diesem Zeug dabei konsumiert. Und ja, es wird wohl eine Anzeige auf dich zu kommen wegen dem Verstoß des Betäubungsmittelgesetzes. Hausdurchsuchung - Nein,. Eintrag in die Akte - Sowieso, da Verstoß. Und MPU erst recht nicht, da du nicht mal einen Führerschein besitzt. Es hat null mit dem Führerschein zu tun.
Da irrst Du Dich leider. Bevor ihm die FSSt einen Führerschein ausstellen wird wird sie ein Ärztliches Gutachten fordern da schon durch den Besitz von Betäubungsmitteln Eignungszweifel zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Raum stehen welche er zuerst mit einem ÄG ausräumen muss. Macht er dies nicht wird eine MPU angeordnet.
Eine MPU kommt nicht auf dich zu, eventuell aber ein ärztliches Gutachten.
Ja es gibt eine Anzeige, die wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder fallen gelassen. Eintragung gibt es im INPOL, also wird in Zukunft jeder Polizist der mit dir zu tun hat wissen dass du schonmal mit BtM in Kontakt warst.
Hausdurchsuchung ist unwahrscheinlich, hab aber schon von Fällen gehört in denen auch bei so kleinen Mengen eine Hausdurchsuchung angeordnet wurde. Allerdings kann ich nicht sagen welche anderen Faktoren da noch mit gespielt haben.
ich denke dass in bayern ein verfahren mit 1g nicht eingestellt wird
Auch in Bayern gibt es eine geringe Menge bis zu 5 Gramm.
Ob es wirklich eingestellt wird kommt auf den Einzelfall an, versprechen kann man es nicht. Und ja, in Bayern ist man strenger als im Rest Deutschlands, aber bei einem Gramm würde ich jetzt, auch in Bayern, nicht sofort davon ausgehen dass es nicht eingestellt wird.
Der Führerschein ist bei Cannabis erst ab 10g in Gefahr, oder bei mehrfachen Besitz.
http://www.straffrei-mobil.de/alkoholdrogen/drogen/276-drogenbesitz-kann-fuehrerschein-kosten
Falsch, bereits der Besitz reicht für den Verdacht des Konsums. Da kommt 100%ig ein ÄG auf Ihn zu bevor er seinen Lappen bekommt.
Nein, eben nicht. Oder wo hast Du genaue Infos? (Link). Binn sehr Interessiert.
Das hat doch mit deinem nicht vorhandenen Führerschein nichts zu tun.
Die Polizisten meinten, dass die Führerscheinstelle eine Meldung bekommt und dies zu solchen maßnahmen führen könnten
Hab mal kurz recherchiert. Es kann dir tatsächlich passieren, dass die Führerscheinstelle eine MPU anordnet, wenn du den FS machen willst. Wenn es aktenkundig wird, dass du kiffst.
doch in Bayern schon!!!!! wenn du cannabis Konsumiert wird dir allgemeine Verantwortungsfähigkeit abgesprochen am Verkehr teilzunehmen...auch clean...kenn eine die wurde im Taxi erwischt und hat ihren Führerschein verloren
Ich habe den Polizisten gesagt:
Ich bin nur der besitzer und nicht der eigentümer.
zudem haben sie nur den besitz und nicht den konsum festgestellt
Andersrum wärs vielleicht besser für dich gewesen. So beginnen die Mühlen des Systems zu mahlen, was auch einen späteren Führerschein in Frage stellt.
Neee, Besitz ist für Ihn günstiger als festgestellter Konsum. So wird "nur" ein Ärztliches Gutachten angeordnet. Er weis Bescheid was kommt und kann sich rechtzeitig drauf einstellen wenn er seinen Lappen machen will. Wenn Ihm Konsum nachgewiesen worden wäre (evtl. mit Blutprobe) stünden unter Umständen bereits Werte im Raum die auf häufigen oder nicht mehr gelegentlichen Konsum schließen lassen könnten. Und die kannst Du NICHT mehr beeinflussen hinterher.
Grüße an das Gutefrage Team!
Nachdem ich nun 45 Minuten verzweifelt versucht habe meine usprüngliche Antwort "umzuformulieren", weil angeblich vulgäre Wörter enthalten waren, habe ich nun kapituliert und nur eine knappe Antwort ohne weitere Erläuterungen abgegeben.
Schade, sowohl für mich auch als für den Fragesteller. Ihr könntet wenigtens die "vulgären" Wörter kennzeichnen, damit man weiß, an was es hakt....