Gibt es eine Zukunft bei der Polizei mit einem Akteneintrag(Ladendiebstahl)?

4 Antworten

Wenn das Verfahren damals doch eingestellt wurde, wie kommst du dann darauf, dass es "in deiner Akte", ich vermute, dass du damit das polizeiliche Führungszeugnis meinst, steht?  Sollte ein Eintrag in deinem pol. Führungszeugnis stehen, so wird er (außer bei sehr heftigen Straftaten) tatsächlich nach 5 Jahren gelöscht.

Wenn also Nichts in deinem pol. Führungszeugnis steht, kannst du dich selbstverständlich bei der Polizei bewerben, ansonsten ist es auch mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar, dass Straftäter keine Chance haben, bei der Polizei einzusteigen ;-)

Ihre Chanen stehen nicht schlecht, aber eins noch.

Es gibt für Führerschein und dergl. Das Bundeszentralregister.
Hier werden Kleinigkeiten schnell verschwinden, aber
es gibt neben dem  BZR noch das polizeiliche Führungsregister.

Da wird es  sehr spät vernichnet oder es wird als Handakte oder auf Microfis.zufinden sein..Ich weis nicht wie lange das her ist das kann mann an einer Zahl nicht festmachen.

Wenn z,B Ein Neues Polizei oder Gerichtsgebäude gebaut wird, dann werdendie nochaus dem Schrank in Schledder wandern.Für Personalangelegenheiten dürfen nur die Daten aus    dem BZR. verwendet werden. Deshalb keine bange.

Bley 1914

Ich habe im Alter von 15 Jahren einen Eintrag aufgrund Ladendiebstahles in meiner Akte bekommen

Was denn für einen Entrag und was für eine Akte?

Das Verfahren wurde eingestellt

Schon mal etwas von der Unschuldsvermutung gehört?

Und könnte ich mich dann bewerben wie jemand der nie einen Eintrag bekommen hat?

Warum solltest Du das nicht können?

Nein das wars. Du kannst dich nicht mehr bewerben. Wenn du unter 14 wärst, könntest du dich bewerben weil Jugendschutzgesetz und so..... AB 14 kannst du angezeigt werden und ab 14 kriegst du in ein Eintrag in den Computers von der Polizei (also ein Ordner, böse Menschen, (dein name) , Bericht und Eintrag. Du kannst dich bewerben aber hat keinen Sinn. Du kriegst schnell ein Absage für die Ausbildung

jurafragen  23.08.2015, 00:39

Wenn du unter 14 wärst, könntest du dich bewerben weil Jugendschutzgesetz und so.

Was hat das Jugendschutzgesetz damit zu tun? Außer überhaupt nichts?

ab 14 kriegst du in ein Eintrag in den Computers von der Polizei

Einen Eintrag vielleicht. Weil aber hier offensichtlich nicht mehr als ein eingestelltes Ermittlungsverfahren bei herausgekommen ist, kann sich der Fragesteller auch erfolgreich bei der Polizei bewerben.